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   AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05   

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https://dejure.org/2005,34010
AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05 (https://dejure.org/2005,34010)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 25.07.2005 - 305 C 326/05 (https://dejure.org/2005,34010)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 305 C 326/05 (https://dejure.org/2005,34010)
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Volltextveröffentlichung

  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass sich das Gericht der Rechtsauffassung des BGH in seiner Grundsatzentscheidung (in NJW 1996, 185, sowie in seinem Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03) anschließt und von der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Unfallersatztarifen der Autovermietungen ausgeht.
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass sich das Gericht der Rechtsauffassung des BGH in seiner Grundsatzentscheidung (in NJW 1996, 185, sowie in seinem Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03) anschließt und von der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Unfallersatztarifen der Autovermietungen ausgeht.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
    In diesem Zusammenhang schließt sich das Gericht wiederum der Auffassung des BGH (NJW 1996, 1958) an, nachdem der Unfallgeschädigte für eine kurzzeitige Anmietung keine Vergleichsangebote einholen muss.
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