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AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Aufklärungspflichten Vermieter, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
- AG Darmstadt, 17.08.2005 - 305 C 326/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass sich das Gericht der Rechtsauffassung des BGH in seiner Grundsatzentscheidung (in NJW 1996, 185, sowie in seinem Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03) anschließt und von der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Unfallersatztarifen der Autovermietungen ausgeht. - BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass sich das Gericht der Rechtsauffassung des BGH in seiner Grundsatzentscheidung (in NJW 1996, 185, sowie in seinem Urteil vom 12.10.2004, VI ZR 151/03) anschließt und von der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Unfallersatztarifen der Autovermietungen ausgeht. - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Darmstadt, 25.07.2005 - 305 C 326/05
In diesem Zusammenhang schließt sich das Gericht wiederum der Auffassung des BGH (NJW 1996, 1958) an, nachdem der Unfallgeschädigte für eine kurzzeitige Anmietung keine Vergleichsangebote einholen muss.