Rechtsprechung
AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf der Fahrbahn schon geraume Zeit befindlichen Hindernisses; Erschütterung des ersten Anscheins reicht durch bloße Behauptung eines atypischen Geschehensverlaufes; Ersatz der Mehrwertsteuer im Reparaturfall; Quotenvorrecht des ...
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03
- AG Darmstadt, 16.06.2004 - 309 C 500/03
- AG Darmstadt, 17.06.2004 - 309 C 500/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52
Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers
Auszug aus AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03
Nach der Rechtsprechung des BGH zum Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 13, 28) soll der Versicherungsnehmer durch die Leistung der Versicherung nicht schlechter gestellt werden.