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   AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03   

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https://dejure.org/2004,32829
AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,32829)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 26.05.2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,32829)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,32829)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf der Fahrbahn schon geraume Zeit befindlichen Hindernisses; Erschütterung des ersten Anscheins reicht durch bloße Behauptung eines atypischen Geschehensverlaufes; Ersatz der Mehrwertsteuer im Reparaturfall; Quotenvorrecht des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus AG Darmstadt, 26.05.2004 - 309 C 500/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 13, 28) soll der Versicherungsnehmer durch die Leistung der Versicherung nicht schlechter gestellt werden.
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