Rechtsprechung
AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bund der Energieverbraucher
Klage auf Nichtigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2004 wird stattgegeben. Erhöhungen sind nichtig und unwirksam.
- buergerinitiative-energiepreise.de
- proius.de
- verbraucherzentrale-bremen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315; EnWG § 102 Abs. 2 § 108; AVBGasV § 30
Zur Frage der Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhungen
Verfahrensgang
- AG Delmenhorst, 04.04.2006 - 4a C 4063/06
- AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
- AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4 A C 4063/06
- LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07
- LG Oldenburg, 14.02.2013 - 9 S 574/06
- BGH, 09.07.2013 - VIII ZR 76/13
- BGH, 15.12.2015 - VIII ZR 76/13
- BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 76/13
- BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98
Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen …
Auszug aus AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
(vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfG, VersR 2000, 214). - BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99
Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines …
Auszug aus AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
Im Falle eines obsiegenden Feststellungsurteils erwächst die Feststellung der Unbilligkeit der hier streitigen Gaspreiserhöhungen in Rechtskraft, was bei einer Leistungsklage nicht der Fall wäre (BGH NJW-RR 2002, 1377). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90
Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …
Auszug aus AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Tarife von Unternehmen, die im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Daseinsversorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der anderen Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (BGH NJW 1992, 171 ). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
Ein solches schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen Feststellung besteht, wenn eine gegenwärtige Unsicherheit dadurch droht, dass ein Beklagter das Recht eines Klägers ernstlich bestreitet oder sich eines Rechtes gegen ihn berühmt oder wenn das Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507 ). - BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus AG Delmenhorst, 04.08.2006 - 4a C 4063/06
Nur einen, diesem Kriterium entsprechenden Preis schuldet der Kunde, denn der erhobene Einwand der Unbilligkeit der Preisbestimmung nach § 315 BGB betrifft nicht Rechen- und Ablesefehler oder andere Abrechnungsgrundlagen, sondern die Leistungspflicht des Kunden, der im Falle der Unangemessenheit des verlangten Preises von Anfang an nur den vom Gericht bestimmten Preis schuldet (BGH NJW 2003, 3131 ff.).
- LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06
Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 04.08.2006 - 4A C 4063/06 (IV) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.in Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Delmenhorst - Az.: 4A C 4063/06 (IV) - vom 04.08.2006, die Klage abzuweisen,.
- LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06
Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines …
Die Kammer hat die Revision in Hinblick darauf, dass die Frage der Anwendbarkeit des § 102 EnWG in vergleichbaren Sachverhalten sowohl innerhalb des Bezirks des Landgerichts Kassel als auch überregional (vgl. LG Mönchengladbach, Urt. Vom 10.11.2005 - 7 O 116/05; AG Delmenhorst, Urt. vom 4.8.2006 - 4 A C 4063/06 (IV)) nicht einheitlich beantwortet wird, die Frage auch für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten bedeutsam ist, die Revision zugelassen, weil die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und des Erfordernisses einer Entscheidung des Revisionsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 ZPO vorliegen.