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   AG Detmold, 02.09.2016 - 2 Ds - 21 Js 192/16 - 716/16   

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https://dejure.org/2016,26670
AG Detmold, 02.09.2016 - 2 Ds - 21 Js 192/16 - 716/16 (https://dejure.org/2016,26670)
AG Detmold, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 Ds - 21 Js 192/16 - 716/16 (https://dejure.org/2016,26670)
AG Detmold, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 Ds - 21 Js 192/16 - 716/16 (https://dejure.org/2016,26670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mz-web.de (Pressemeldung, 02.09.2016)

    Holocaust-Leugnerin: Acht Monate Haft für Ursula Haverbeck

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.09.2016)

    Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zu acht Monaten Haft verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Detmold, 28.11.2017 - 25 Ns 44/17

    Holocaust

    Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens beim Amtsgericht Detmold (Az. 21 Js 192/16 - 2 Ds 716/16) einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

    Das Amtsgericht Detmold hat die Angeklagte durch das angefochtene Urteil vom 02.09.2016 (Aktz.: 2 Ds 21 Js 192/16 - 716/16 AG Detmold) wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

    Verfahren 2 Ds 21 Js 192/16 - 716/16 AG Detmold.

    Am 02.09.2016 fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Detmold in dem Strafverfahren gegen die Angeklagte - 2 Ds 21 Js 192/16 - 217/16 - statt.

    In der bis zur Urteilsverkündung entstehenden Sitzungspause legte die Angeklagte zunächst je eine Ausfertigung der Blattsammlung "Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 in den Prozess 2 Ds 21 Js 192/16 - 217/16" ihr "Schlußwort Detmold" sowie eine Ausfertigung des Heftes "Nur die Wahrheit macht Euch frei" auf den Richtertisch.

    Verfahren 2 Ds 21 Js 192/16 - 716/16 AG Detmold.

    III. 3. zitierten "Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 in den Prozess 2 Ds 21 Js 192/16 - 217/16", ihres "Schlußwortes Detmold" sowie einer Ausfertigung des Heftes "Nur die Wahrheit macht Euch frei wegen Volksverhetzung, strafbar gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 3, Abs. 5 StGB i.d.F. vom 27.01.2015, schuldig gemacht.

  • AG Detmold, 17.02.2017 - 2 Ds 1203/16

    Volksverhetzung: Neue Freiheitsstrafe für Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck

    Am 02.09.2016 verteilte die Angeklagte nach der Hauptverhandlung in dem gegen sie geführten Strafverfahren "2 Ds 21 Js 192/16-217/16 AG Detmold" in dem Gebäude des Amtsgerichts Detmolds an die anwesenden Pressevertreter Ausfertigungen der Blattsammlung " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16" sowie Ausfertigungen des Heftes "Nur die Wahrheit macht Euch frei ".

    Die Angeklagte hat in ihrer Einlassung eingeräumt, die Ausfertigungen der Schriften, " Nur die Wahrheit macht Euch frei" sowie die Ausfertigungen der Blätter mit der Überschrift " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16 " an die Presse verteilt zu haben und auf den Richtertisch, den Tisch des Vertreters der Staatsanwaltschaft und der Protokollführerin abgelegt zu haben.

    Dieses hat die Angeklagte durch die Weitergabe der Blattsammlungen " Einlassung vor dem Amtsgericht Detmold am 2. September 2016 im Prozess 2 Ds 21 Js 192/16-716/16" sowie der Hefte "Nur die Wahrheit macht Euch frei " an die Pressevertreter und den Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie durch Vorlegen von Ausfertigungen dieser Schriften auf den Richtertisch verwirklicht.

    Sie hat die Tat gerade nicht im Rahmen ihrer Verteidigung im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Detmold in der Strafsache 2 Ds 21 Js 192/16-716/16 dem Gericht begangen, sondern die Ausfertigungen der Schriften nach ihrem eigenen Schlusswort an die Pressevertreter und andere verteilt.

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