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   AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14   

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https://dejure.org/2015,2059
AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14 (https://dejure.org/2015,2059)
AG Dieburg, Entscheidung vom 11.02.2015 - 20 C 886/14 (https://dejure.org/2015,2059)
AG Dieburg, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 20 C 886/14 (https://dejure.org/2015,2059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307l BGB, § 305c BGB
    Werden Preise für die Energielieferung in den AGB versteckt, verstößt dies gegen das Transparenzgebot und gegen § 305 c BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werden Preise für die Energielieferung in den AGB versteckt, verstößt dies gegen das Transparenzgebot und gegen § 305 c BGB.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgeltregelung in den AGB "versteckt": Verstoß gegen das Transparenzgebot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 33/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Prepaid-Mobilfunkvertrag:

    Auszug aus AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14
    Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB sind solche Bestimmungen von der Inhaltskontrolle ausgenommen, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die hierfür zu zahlende Vergütung unmittelbar regeln (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen); nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie ist es den Vertragsparteien im allgemeinen freigestellt, Leistung und Gegenleistung zu bestimmen, und mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es insoweit regelmäßig auch an einem Kontrollmaßstab (BGH 9.10.2014 - III ZR 33/14; 13.1.2011 - III ZR 78/10).
  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Verbandsprozess; Vertragsklausel; Entgelterhöhung; Räumung; Einlagerung

    Auszug aus AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14
    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 2007, 1198; OLG Hamm, Urteil vom 22.8.2014 - 12 U 127/13, Juris).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

    Auszug aus AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14
    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 2007, 1198; OLG Hamm, Urteil vom 22.8.2014 - 12 U 127/13, Juris).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus AG Dieburg, 11.02.2015 - 20 C 886/14
    Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB sind solche Bestimmungen von der Inhaltskontrolle ausgenommen, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die hierfür zu zahlende Vergütung unmittelbar regeln (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen); nach dem im bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie ist es den Vertragsparteien im allgemeinen freigestellt, Leistung und Gegenleistung zu bestimmen, und mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es insoweit regelmäßig auch an einem Kontrollmaßstab (BGH 9.10.2014 - III ZR 33/14; 13.1.2011 - III ZR 78/10).
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