Rechtsprechung
AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1110/13
Zur Eignung von Listen für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs
Auszug aus AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17
Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er sein unfalibedingt nicht fahrfähiges eigenes Fahrzeug dazu gerade nicht benutzen kann (OLG Dresden 7 U 1110/13).Erst wenn der hierfür maßgebliche Tarif der Schwacke-Liste um über 50% überschritten wird, liegt ein derartiges Missverhältnis vor, welches den Geschädigten verpflichtet, sich über günstigere Angebote zu informieren (OLG Dresden 7 U 1110/13).
- OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Auszug aus AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17
Obgleich andere Gerichte ein arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste ihrer Schätzung zugrunde legen, folgt das Gericht dem unter anderem in Überstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Senats des OLG Dresden nicht (OLG Dresden 7 U 685/16). - BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden …
Auszug aus AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17
1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die einem verständigen und wirtschaftlich denkendem Menschen in der Lage des Geschädigten zweckmäßig und notwendig erscheinen (BGH VI ZR 76/16). - BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Auszug aus AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17
"hend nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz für die durch die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten vom Schädiger beanspruchen (BGH VI ZR 40/10). - LG Stendal, 20.10.2005 - 22 S 86/05
Höhe des Freistellungsanspruchs bei Anmietung eines Mietfahrzeugs zum sog. …
Auszug aus AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17
Bei einer täglichen Fahrleistung von über 20 km - wobei es sich nicht um eine starre Grenze handelt - ist der Geschädigte nicht darauf zu verweisen, anstelle der Anmietung eines Ersatzwagens die Dienstleistung eines Taxis in Anspruch zu nehmen (LG Stendal 22 S 86/05).