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   AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12   

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https://dejure.org/2013,31404
AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12 (https://dejure.org/2013,31404)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01.03.2013 - 436 C 3840/12 (https://dejure.org/2013,31404)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01. März 2013 - 436 C 3840/12 (https://dejure.org/2013,31404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis kann greifen, wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren und eines zum Kollisionszeitpunkt bereits stand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis kann greifen, wenn zwei Fahrzeuge rückwärts fahren und eines zum Kollisionszeitpunkt bereits stand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Auszug aus AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12
    Die dabei bloße Schaffung eines Hindernisses sei vergleichbar damit, wenn der Fahrende in diesem Moment vorwärts gefahren wäre (vgl. bspw. LG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2010, Az.: 13 S 61/10, frei zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich

    Auszug aus AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12
    Nach anderer Ansicht gilt der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn dieser kurz vorher zum Stillstand gekommen ist, sofern ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (vgl. bspw. LG Kleeve, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 5 S 88/09, frei zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2012, Az. 9 U 32/12, zitiert in r+s beck 2013, 42).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12
    Dabei ist in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadenentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (std. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az.: VI ZR 133, zitiert in NJW 2012, 1953 [1954]).
  • LG Kleve, 11.11.2009 - 5 S 88/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus Parkbuchten ausparkender

    Auszug aus AG Dortmund, 01.03.2013 - 436 C 3840/12
    Nach anderer Ansicht gilt der Beweis des ersten Anscheins auch gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn dieser kurz vorher zum Stillstand gekommen ist, sofern ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (vgl. bspw. LG Kleeve, Urteil vom 11.11.2009, Az.: 5 S 88/09, frei zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2012, Az. 9 U 32/12, zitiert in r+s beck 2013, 42).
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