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   AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14   

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https://dejure.org/2015,7075
AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14 (https://dejure.org/2015,7075)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03.02.2015 - 423 C 8722/14 (https://dejure.org/2015,7075)
AG Dortmund, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 423 C 8722/14 (https://dejure.org/2015,7075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskosten: Belegeinsicht in einer Verwaltungsnebenstelle

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nebenkostenabrechnung: Recht zur Belegeinsicht im Stadtteilbüro eines Großvermieters bei 16 km entfernten Hauptsitz - Belegeinsicht am Hauptsitz für Mieter unzumutbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Freiburg, 24.03.2011 - 3 S 348/10

    Mietvertrag: Leistungsort bei einem Anspruch auf Einsicht in die

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Ein Mieter hat dabei grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die Originalbelege (LG Freiburg, NJW-RR 2011, 1096).

    Liegt die Wohnung nicht am Sitz des Vermieters und ist die Entfernung zwischen beiden Orten sehr groß, so hat der Mieter das Recht die Belege am Mietort einzusehen (LG Freiburg, NJW-RR 2011, 1096).

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Der Mieter hat nach Zugang einer Betriebskostenabrechnung aber ein eigenständiges Prüfungsrecht, sodass eine diesbezügliche Abrechnung bzw. ein daraus resultierender Saldo erst fällig wird, wenn dem Mieter auf dessen Verlangen eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht wurde (OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 453; BGH NZM 2006, 340).

    Liegt der Sitz des Vermieters und die Wohnung im gleichen Ort, so hat der Mieter grundsätzlich nur das Recht, die Belege am Sitz des Vermieters einzusehen (BGH WuM 2006, 200).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Nach dem Eintritt der Abrechnungsreife kann ein Vermieter nur noch die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge verlangen (BGH NZM 2010, 736).
  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Das Gericht verkennt nicht, dass für den Fall, dass einem Vermieter bei Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ein Fehler unterläuft, der für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist und der vom Vermieter kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert wird, es dem Mieter verwehrt ist den Vermieter an seinem Versehen festzuhalten (BGH WuM 2011, 370).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Grundsätzlich wird ein Abrechnungssaldo mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH DWW 2005, 230).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZR 38/11

    Wohnraummiete: Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Betriebskosten bei

    Auszug aus AG Dortmund, 03.02.2015 - 423 C 8722/14
    Das die Fälligkeit des Saldos hindernde Zurückbehaltungsrecht berechtigt einen Mieter zudem, die laufenden Vorauszahlungsbeträge einzubehalten (BGH WuM 2012, 276).
  • AG Höxter, 13.10.2021 - 10 C 154/21

    65 km sind für Belegeinsicht zu weit!

    In der Rechtsprechung ist - jedenfalls für den Fall des Bestehens einer anderen Einsichtnahmemöglichkeit - bereits eine Entfernung von 16 km als unzumutbar eingestuft worden, vgl. AG Dortmund, Urteil vom 03.02.2015, Az. 423 C 8722/14, zitiert nach juris.
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