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   AG Dortmund, 08.01.2014 - 739 OWi 348/13 (B)   

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AG Dortmund, 08.01.2014 - 739 OWi 348/13 (B) (https://dejure.org/2014,1866)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08.01.2014 - 739 OWi 348/13 (B) (https://dejure.org/2014,1866)
AG Dortmund, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 739 OWi 348/13 (B) (https://dejure.org/2014,1866)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Tiergarten, 21.04.2008 - 295 OWi 330/08

    Halterhaftung für Kosten bei Nichtbenennung des Fahrzeugführers bei

    Auszug aus AG Dortmund, 08.01.2014 - 739 OWi 348/13
    Zudem wird das Verbot sprachlich 1 : 1 an den seit dem 1. Februar 2009 geltenden Wortlaut von Nr. 153 Abschnitt I Bußgeldkatalogverordnung angeglichen, um auch verhaltensrechtlich nochmals klarzustellen, dass das Verbot sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr umfasst, um das Risiko einer unterschiedlichen Auslegung auszuschließen (vgl. Sandherr DAR 2008, 409; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 25 a StVG, Randnr. 5 mit weiteren Nachweisen).
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