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   AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17   

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https://dejure.org/2018,3705
AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17 (https://dejure.org/2018,3705)
AG Dortmund, Entscheidung vom 20.02.2018 - 425 C 8868/17 (https://dejure.org/2018,3705)
AG Dortmund, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 425 C 8868/17 (https://dejure.org/2018,3705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts Insolvenzanfechtung Bargeschäft Streitgegenstand Akzessorische Ansprüche Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch wegen Insolvenzanfechtung durch Haftung der Gesellschafter als sog. "Scheinsozietät"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Bargeschäfts gem. § 142 InsO

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Nach Auffassung des BGH, ist es im Passivprozess wegen der persönlichen Gesellschafterhaftung, vgl. § 128 HGB analog für den Kläger praktisch immer ratsam, neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter persönlich zu verklagen (BGHZ 146, 341ff).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 249/09

    Urteil im Prozess gegen die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft:

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Wenn, wie der BGH entschieden hat BGH NJW 2011, 2048) sich die materielle Rechtskraft bei einem abweisenden Urteil gegen die Gesellschafter nicht auf die Gesellschaft erstreckt, dann kann ein Urteil gegen eine vermeintliche H, erst recht keine Rechtskraft entfalten gegen eine mit der vermeintlichen H in Verbindung gebrachten natürlichen Person.
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Ein Rechtsschein durch den Briefkopf wird regelmäßig gesetzt, was allgemein anerkannt ist, soweit dort Namensnennungen ohne jeden Zusatz erfolgen (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, #####/####; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, #####/####).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03

    Anfechtbarkeit einer vor Fälligkeit bewirkten Zahlung des Insolvenzschuldners

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Der BGH (NJW-RR 2005, 1575) spricht von einer "dem Zugriff der übrigen Gläubiger offen stehende(n) Gegenleistung".
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Ein Rechtsschein durch den Briefkopf wird regelmäßig gesetzt, was allgemein anerkannt ist, soweit dort Namensnennungen ohne jeden Zusatz erfolgen (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, #####/####; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, #####/####).
  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus AG Dortmund, 20.02.2018 - 425 C 8868/17
    Ein Rechtsschein durch den Briefkopf wird regelmäßig gesetzt, was allgemein anerkannt ist, soweit dort Namensnennungen ohne jeden Zusatz erfolgen (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, #####/####; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, #####/####).
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