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   AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17   

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https://dejure.org/2017,64237
AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17 (https://dejure.org/2017,64237)
AG Dortmund, Entscheidung vom 24.08.2017 - 406 C 4563/17 (https://dejure.org/2017,64237)
AG Dortmund, Entscheidung vom 24. August 2017 - 406 C 4563/17 (https://dejure.org/2017,64237)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 215/09

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Gleichwohl ist der Kläger als Insolvenzverwalter nur insoweit berechtigt, auf den Beklagten als Kommanditisten gem. § 171 Abs. 2 HGB bis zur Höhe seiner Einlage zurückzugreifen, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2011, II ZR 215/09; Urteil v. 11.12.1989, II ZR 78/89).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 143/13

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters in der Insolvenz einer

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.12.2015 (IX ZR 143/13) den Umfang der in § 93 InsO normierten Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters auf Forderungen erstreckt hat, die bislang nur zur Tabelle angemeldet worden sind, ohne anerkannt oder festgestellt worden zu sein, steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16

    Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Denn wenngleich dort die einzelnen zur Tabelle angemeldeten Forderungen unter Benennung der jeweiligen Gläubiger sowie der Mitteilung der insolvenzverfahrensrechtlichen Entwicklung beziffert worden und die bislang erbrachten Rückzahlungen anderer Kommanditisten - anders als in dem vom OLG Bamberg bearbeiteten Fall (8 U 19/16) - offenbar in die verfügbare Insolvenzmasse einbezogen worden sind, fehlt es jedenfalls an der Angabe ihres Entstehungsgrundes und -zeitpunkts, die der Beklagte als Mindestangaben für eine sachgerechte Rechtsverteidigung benötigt.
  • OLG Schleswig, 07.09.2016 - 9 U 9/16
    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Denn wenngleich die Entwicklung der Forderungen, gegen die ein Widerspruch eingetragen worden ist, derzeit noch ungewiss sein mag, bringt der Kläger durch diese Maßnahme zum Ausdruck, dass er sie nach der ihm obliegenden sorgfältigen Prüfung für unberechtigt und damit eine Inanspruchnahme des Beklagten in diesem Umfang für nicht notwendig hält (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 07.09.2016, 9 U 9/16; BGH a.a.O., der ausschließlich auf zur Insolvenztabelle festgestellte Forderungen abstellt).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Gleichwohl ist der Kläger als Insolvenzverwalter nur insoweit berechtigt, auf den Beklagten als Kommanditisten gem. § 171 Abs. 2 HGB bis zur Höhe seiner Einlage zurückzugreifen, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2011, II ZR 215/09; Urteil v. 11.12.1989, II ZR 78/89).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Da ihm allerdings nicht nur theoretisch die Möglichkeit verbleiben muss, diesen Nachweis zu führen, trifft den Insolvenzverwalter insoweit eine sekundäre Darlegungslast, als nur er aufgrund seiner organschaftlichen Stellung in der Lage ist, die Verhältnisse der Gesellschaft im Einzelnen zu überblicken und darzustellen; verweigert er eine solche Aufklärung, gilt der dem Kommanditisten obliegende Beweis als geführt (BGH, Urteil v. 03.07.1978, II ZR 54/77).
  • BGH, 20.10.1975 - II ZR 214/74

    Rückgewähr einer Einlage durch eine Kommanditgesellschaft zugunsten eines ihrer

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Durch die besagten Ausschüttungen, die nach dem aus obigen Gründen gem. § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehenden Vortrag des Klägers zu einer Herabminderung des vom Beklagten gehaltenen Kapitalkontos unter die Haftsumme geführt haben, hat die Insolvenzschuldnerin dessen Einlage i.S.v. § 172 Abs. 4 HGB teilweise zurückbezahlt (BGH, Urteil v. 20.10.1075, II ZR 214/74).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Vielmehr bedarf es nach wie vor in einem solchen Fall einer näheren Darstellung von Schuldgrund und Entstehungszeitpunkt der einzelnen Forderungen, insbesondere um feststellen zu können, in welchem Umfang durch die bereits geleisteten sowie durch etwaige noch ausstehende Zahlungen konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen gebracht worden sind oder erlöschen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.12.2016, 8 U 78/16 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil v. 09.10.2006, II ZR 193/05).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Denn wenngleich durch diese Vorschrift eine sich an das Insolvenzverfahren anschließende gesellschaftsrechtliche Liquidation vermieden und eine zeitnahe Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erreicht werden soll, gibt sie keinerlei Aufschluss darüber, ob und gegebenenfalls wie ein solcher Überschuss zustande kommt, sondern setzt sein Vorliegen voraus (vgl. BGH, Urteil v. 05.07.2001, IX ZR 327/99).
  • OLG Hamburg, 14.08.2015 - 11 U 45/15

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs

    Auszug aus AG Dortmund, 24.08.2017 - 406 C 4563/17
    Da Forderungen nach einer Einlagenrückgewähr keine von der Mitgliedschaft losgelösten und damit rechtlich selbstständigen Rechte darstellen, die dem betreffenden Kommanditisten eine den übrigen Gläubigern gleichgeordnete Stellung gewähren könnten, treten sie hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger mit der Folge zurück, dass sie einer Anmeldung zur Insolvenztabelle nicht zugänglich sind (vgl. OLG Hamburg, NZG 2015, 1192).
  • LG Dortmund, 28.08.2018 - 1 S 248/17

    Inanspruchnahme des Kommanditisten für die Befriedigung der dargelegten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 24.08.2017, Az.: 406 C 4563/17, wird zurückgewiesen.
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