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   AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17   

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AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17 (https://dejure.org/2018,37307)
AG Dortmund, Entscheidung vom 29.10.2018 - 410 C 7987/17 (https://dejure.org/2018,37307)
AG Dortmund, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 410 C 7987/17 (https://dejure.org/2018,37307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitverkündung Anspruchsentstehung Absonderungsrecht Wissenszurechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Streitverkündung des Prozessgegners der Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzverwalter; Zurechnung der Detailkenntnisse der sachbearbeitenden Rechtsanwälte gegenüber dem Insolvenzverwalter in den allgemeinen Grenzen seiner Wissensorganisationspflicht

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit der Streitverkündung des Prozessgegners der Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Insolvenzverwalters für Nichtbedienen eines Absonderungsrechts

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 630
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (62)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Eine Streitverkündung des Prozessgegners der Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzverwalter ist unzulässig (Abweichung von BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-TZ. 12 a.E.).

    Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof in einer der hiesigen Konstellation nicht unähnlichen Fallgestaltung unter Berufung auf den Grundsatz der Schadenseinheit auch die Kosten des Vorprozesses als verjährt angesehen hat ( BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-Tz. 13).

    1) Soweit der zugehörige Sachverhalt vom Bundesgerichtshof mitgeteilt wird (vgl. BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-Tz. 1 f, 13), hatte der dortige Kläger zunächst die Insolvenzmasse in Anspruch genommen, war aber sowohl für den erhaltenen Zahlungstitel zu seiner Hauptforderung als auch für seinen Prozesskostenanspruch wegen einer nachträglichen Anzeige der Massearmut auf eine Quote beschränkt.

    Auch wenn die dortige Klägerin an die Kosten eines späteren Prozesses beim Eintritt des ersten Schadens noch nicht gedacht haben möge, würde ein entsprechender Kostenausfall jedoch nicht fern liegen, wenn die jeweilige Hauptforderung nicht oder nicht in voller Höhe durchsetzbar sei ( BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-Tz. 13).

    In einer primär verjährungsrechtlichen Entscheidung hat der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes gegen Ende der Entscheidung im Rahmen der Frage, wann die Verjährung des dort erörterten Anspruchs der Insolvenzgläubigerin zu laufen begann, die vor der Klage gegen den Insolvenzverwalter bereits einen Rechtsstreit mit der Insolvenzmasse geführt hatte, formuliert: "Die Klägerin hätte bereits zu diesem Zeitpunkt Feststellungsklage gegen [...] [den Insolvenzverwalter] persönlich erheben [...] oder aber - was vielleicht noch näher gelegen hätte - dem Beklagten persönlich im Prozess gegen ihn als Verwalter den Streit verkünden können" ( BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-Tz. 12 a.E.).

    Nach alldem steht der Entscheidung des erkennenden Gerichts allein die begründungslose Randbemerkung der erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofes entgegen ( BGH v. 24.05.2005 [IX ZR 114/01] - Juris-Tz. 12 a.E.), nach der der Prozessgegner der Masse dem Insolvenzverwalter mit verjährungsunterbrechender Wirkung den Streit verkünden können soll.

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Ausgenommen sind aber unvorhersehbare spätere Nachteile ( BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 12 f; Mansel in Jauernig-BGB, 17. Aufl. 2018, § 199 BGB Rn. 2; Piekenbrock in BeckOGK, Stand 01.08.2018, § 199 BGB Rn. 60; Schmidt-Räntsch in Erman-BGB, 15. Aufl. 2017, § 199 BGB Rn. 23).

    Da der Grundsatz der Schadenseinheit auf den Geboten der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beruht, folgt aus dieser Zweckbestimmung, dass Ausnahmen jedoch nur in eng begrenzten Fallkonstellationen hinnehmbar sind ( BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 12 f).

    Dies wird etwa hinsichtlich der Spätfolgen von Körperverletzungen in weitem Umfang angenommen ( BGH v. 27.11.1990 [VI ZR 2/90] - Juris-Tz. 14; BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 13; Schmidt-Räntsch in Erman-BGB, 15. Aufl. 2017, § 199 BGB Rn. 23; vgl. dazu auch Grothe in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2018, § 199 BGB Rn. 11 f).

    Der Bundesgerichtshof hat dieses dahin formuliert, dass für den Geschädigten kein naheliegender Grund zur Annahme eines möglichen weiteren Schadens besteht, für den eine Feststellungsklage der Abwehr der Verjährungseinrede dienen könnte ( BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 13 a.E.).

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob für die Klägerin die Erhebung einer Feststellungsklage auch zweckdienlich und daher zumutbar war ( BGH v. 27.11.1990 [VI ZR 2/90] - Juris-Tz. 14; vgl. auch BGH v. 03.06.2008 [XI ZR 319/06] - Juris-Tz. 27), weil ein weiterer Schaden zu befürchten war (vgl. BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 13 a.E.).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender und zustimmungswürdiger Ansicht wird die Hemmungswirkung des § 204 I Nr. 6 BGB nur durch eine zulässige Streitverkündung ausgelöst (vgl. dazu BGH v. 06.12.2007 [IX ZR 143/06] - Juris-Tz. 20, 26; Ellenberger in Palandt-BGB, 77. Aufl. 2018, § 204 BGB Rn. 21 mwN; Peters/Jacoby in Staudinger-BGB, Neubearbeitung 2014, § 204 BGB Rn. 77; Meller-Hannich in BeckOGK, Stand 01.09.2018, § 204 BGB Rn. 233).

    Mit diesem Zulässigkeitserfordernis unterscheiden sich die Voraussetzungen der Hemmungswirkung bei der Streitverkündung zwar von denjenigen bei anderen verjährungshemmenden Rechtsverfolgungsmaßnahmen, wie etwa bei der verjährungshemmenden unzulässigen Klage (darauf weist Meller-Hannich in BeckOGK, Stand 01.09.2018, § 204 BGB Rn. 233.1 mit 28 hin; vgl. auch BGH v. 06.12.2007 [IX ZR 143/06] - Juris-Tz. 24).

    Der Bundesgerichtshof hat daran trotz der sprachlichen Bereinigung der nämlichen Vorschrift durch die Schuldrechtsmodernisierung mit Blick darauf festgehalten, dass dieses in seiner Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannte Erfordernis durch den Gesetzgeber nicht aufgegeben werden sollte ( BGH v. 06.12.2007 [IX ZR 143/06] - Juris-Tz. 22 f).

    Denn die Streitverkündung dient dem Schutz des Regressanspruchs, erreicht diesen Zweck aber nur, sofern durch die Bindungswirkung der Streitverkündung gemäß §§ 6874 III ZPO vom Vorprozess verbindliche Feststellungen für den Folgeprozess zu erwarten sind ( Peters/Jacoby in Staudinger-BGB, Neubearbeitung 2014, § 204 BGB Rn. 77; vgl. auch BGH v. 06.12.2007 [IX ZR 143/06] - Juris-Tz. 26: der Gläubiger soll nicht mehrere Prozesse gegen verschiedene Anspruchsgegner anstrengen müsse).

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Die Rechtslage ist insofern durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 entscheidend geändert worden, wobei ein Nachrang der Forderung aus einer Nutzungsüberlassung seitdem auch aus anderen Vorschriften nicht hergeleitet werden kann (vgl. dazu nur BGH v. 29.01.2015 [IX ZR 279/13] - Juris-Tz. 32 ff; Kleindiek in L/H-GmbHG, 19. Aufl. 2016, Anh. § 64 GmbHG Rn. 161 ff).

    Es liegt auf der Hand, dass sie bei richtiger Darstellung der Rechtslage - nämlich dass ein Nutzungsrecht der Insolvenzmasse nur bei einer Betriebsfortführung sowie in jedem Fall eine Entgeltforderung als Masseforderung besteht (im Fall der Betriebsfortführung gemäß § 135 III 2 InsO, ohne Betriebsfortführung gemäß §§ 108 I 1 InsO; 535 II BGB; vgl. nur BGH v. 29.01.2015 [IX ZR 279/13] - Juris-Tz. 32) - die Vereinbarung nicht geschlossen hätten.

    Aus anderen Vorschriften (namentlich § 39 I Nr. 5 InsO) konnte auch bereits damals kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Gebrauchsüberlassung entnommen werden (so BGH v. 29.01.2015 [IX ZR 279/13] - Juris-Tz. 32).

    Der Bundesgerichtshof hat den Meinungsstand zu dieser Frage umfassend dargestellt (vgl. BGH v. 29.01.2015 [IX ZR 279/13] - Juris-Tz. 40).

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Dies wird etwa hinsichtlich der Spätfolgen von Körperverletzungen in weitem Umfang angenommen ( BGH v. 27.11.1990 [VI ZR 2/90] - Juris-Tz. 14; BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 13; Schmidt-Räntsch in Erman-BGB, 15. Aufl. 2017, § 199 BGB Rn. 23; vgl. dazu auch Grothe in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2018, § 199 BGB Rn. 11 f).

    An anderer Stelle hat er § 242 BGB angewendet ( BGH v. 27.11.1990 [VI ZR 2/90] - Juris-Tz. 18 ff).

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob für die Klägerin die Erhebung einer Feststellungsklage auch zweckdienlich und daher zumutbar war ( BGH v. 27.11.1990 [VI ZR 2/90] - Juris-Tz. 14; vgl. auch BGH v. 03.06.2008 [XI ZR 319/06] - Juris-Tz. 27), weil ein weiterer Schaden zu befürchten war (vgl. BGH v. 03.06.1997 [VI ZR 71/96] - Juris-Tz. 13 a.E.).

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZR 65/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Dies verpflichtet den Verwalter auch zur Separierung des Verwertungserlöses (vgl. nur BGH v. 21.01.2010 [IX ZR 65/09] - Juris-Tz. 33 für den vorläufigen Verwalter; Landfermann in HK-InsO, 9. Aufl. 2018, § 170 InsO Rn. 9).

    Der Gläubiger verliert aber sein dingliches Vorrecht und hat nur noch den Bereicherungsanspruch gegen die Masse und etwaig Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter ( BGH v. 21.01.2010 [IX ZR 65/09] - Juris-Tz. 41; Brinkmann in Uhlenbruck-InsO, 14. Aufl. 2015, § 170 InsO Rn. 10; Eckardt in Jaeger-InsO, 2018, § 170 InsO Rn. 77 ff, 116).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 17 W 61/10

    Streitwert einer Klage auf Zahlung oder Feststellung von Ansprüchen gegen die

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Der erste Abschlag beruht darauf, dass bei einem Forderungsfeststellungsantrag gegenüber dem Leistungsantrag ein Abschlag von 20 Prozent vorzunehmen ist ( OLG Düsseldorf v. 17.11.2010 [17 W 61/10] - Juris-Tz. 11; allgemein BGH v. 08.03.2006 [IV ZB 19/05] - Juris-Tz. 5; Heinrich in Musielak/Voit-ZPO, 15. Aufl. 2018, § 3 ZPO Rn. 27).

    Der zweite Abschlag beruht darauf, dass nach dem Einwand der Masseinsuffizienz nicht sicher ist, dass die Klägerin die festgestellte Masseforderung von der Insolvenzmasse erhalten wird ( OLG Düsseldorf v. 17.11.2010 [17 W 61/10] - Juris-Tz. 11; allgemein BGH v. 29.10.2008 [XII ZB 75/08] - Juris-Tz. 8; Gehle in P/G-ZPO, 10. Aufl. 2018, § 3 ZPO Rn. 129).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Es ist nicht notwendig, dass der Geschädigte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben ( BGH v. 26.02.2013 [XI ZR 498/11] - Juris-Tz. 27).

    Es muss ihm lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm oder seinen Vertretern hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko ( BGH v. 08.11.2016 [VI ZR 594/15] - Juris-Tz. 11; vgl. auch BGH v. 26.02.2013 [XI ZR 498/11] - Juris-Tz. 27).

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Noch vor Jahresende waren den Eheleuten - oder jedenfalls den von ihnen beauftragten Rechtsanwälten, deren Wissen sie sich nach dem Rechtsgedanken des § 166 I BGB zurechnen lassen müssen (vgl. dazu BGH v. 08.11.2016 [VI ZR 594/15] - Juris-Tz. 14; Grothe in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2018, § 199 BGB Rn. 38; Peters/Jacoby in Staudinger-BGB, Neubearbeitung 2014, § 199 BGB Rn. 60) - die Umstände bekannt, aus denen sich der Anspruch ergibt.

    Es muss ihm lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm oder seinen Vertretern hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko ( BGH v. 08.11.2016 [VI ZR 594/15] - Juris-Tz. 11; vgl. auch BGH v. 26.02.2013 [XI ZR 498/11] - Juris-Tz. 27).

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 63/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von zukünftig entstehenden oder zukünftig

    Auszug aus AG Dortmund, 29.10.2018 - 410 C 7987/17
    Dieses Pfandrecht setzte sich zunächst analog § 1247 S. 2 BGB an dem Erlös fort ( BGH v. 17.03.2011 [IX ZR 63/10] - Juris-Tz. 15; Brinkmann in Uhlenbruck-InsO, 14. Aufl. 2015, § 170 InsO Rn. 10), ging aber unter, als die Beklagte den Erlös der Masse einverleibte.

    Nach der Surrogationstheorie setzt sich das dingliche Pfandrecht des Absonderungsgläubigers an dem verwerteten Gegenstand zunächst analog § 1247 S. 2 BGB an dem Erlös fort ( BGH v. 17.03.2011 [IX ZR 63/10] - Juris-Tz. 15; Brinkmann in Uhlenbruck-InsO, 14. Aufl. 2015, § 170 InsO Rn. 10; Eckardt in Jaeger-InsO, 2018, § 170 InsO Rn. 80; vgl. auch BGH v. 17.07.2008 [IX ZR 96/06] - Juris-Tz. 10).

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZB 19/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung der Gewährung

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • OLG Schleswig, 18.08.2005 - 5 U 11/05

    Anfechtung eines Gebrauchtwagenkaufs: Wissenszurechnung nicht unmittelbar am

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 182/91

    Kündigungsrecht des Leasingnehmers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 220/94

    Einwendungen eines ausgeschlossenen Komplementärs gegen die Inanspruchnahme für

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 129/07

    Zulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den

  • BGH, 29.10.2008 - XII ZB 75/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung des

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • KG, 15.03.1971 - 12 U 1317/70

    Unfallhaftung anerkannt

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

  • OLG Karlsruhe, 05.08.1997 - 2 U 6/97

    Beitritt der Mutter im Nichtehelichkeitsfeststellungsverfahren - Mutwilligkeit

  • OLG Hamm, 08.06.1993 - 29 W 70/93

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Gesetzlicher

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

  • RG, 15.11.1912 - III 188/12

    Vertragsschluss kraft vermeintlichen Amtes

  • RG, 22.06.1907 - I 40/07

    Mangel der Prozessvoraussetzungen.

  • LG München I, 27.01.1988 - 31 S 11767/87
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • OLG Saarbrücken, 19.08.2011 - 8 W 182/11

    Haftung bei selbstschädigendem Verhalten des Verletzten

  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12

    Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge

  • OLG Hamm, 21.12.2010 - 27 U 33/10

    Verjährung einer vertraglichen Haftung eines Insolvenzverwalters i.R.e.

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 145/12

    Anfechtbarkeit von Mietzahlungen des Insolvenzschuldners

  • LG Bielefeld, 17.08.2012 - 17 O 183/11

    Anspruch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegen eine insolvente GmbH

  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

  • OLG Köln, 15.07.2015 - 11 W 39/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Zustellung einer

  • OLG München, 23.12.2015 - 15 U 2063/14

    Steuerberaterhaftung bei unzureichender Beratung eines italienischen

  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07

    Zur Pflicht des Insolvenzverwalters, seine Leistungsfähigkeit bzgl. neuer

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

  • BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16

    Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

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