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   AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18   

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AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18 (https://dejure.org/2019,31958)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30.07.2019 - 425 C 4242/18 (https://dejure.org/2019,31958)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 425 C 4242/18 (https://dejure.org/2019,31958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag wird nicht vollzogen: Was bekommt der Mieter als Schadensersatz? (IMR 2019, 495)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

    Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug

    Auszug aus AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18
    Zu dem ersatzfähigen Schaden zählt nur derjenige, der adäquat kausal durch die Pflichtverletzung verursacht wurde und in den Schutzbereich der verletzten Norm fällt (BGH Urt. v. 26.6.2019 - VIII ZR 95/18).

    Den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand trägt der Geschädigte bei einer am Schutzzweck der Haftungsnorm sowie an Verantwortungsbereichen und Praktikabilität orientierten Wertung jedoch selbst (BGH Urt. v. 26.6.2019 - VIII ZR 95/18).

    Diese für Schadensersatzansprüche von Privaten entwickelte Rechtsprechung hat der BGH nunmehr sogar auf Wirtschaftsunternehmen übertragen (BGH Urt. v. 26.6.2019 - VIII ZR 95/18).

  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der im Einzelfall erforderliche Aufwand die im Rahmen des Üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGHZ 66, 112, 114 f; BGHZ 75, 230, 231 f; BGHZ 76, 216, 218; BGHZ 127, 348, 352).
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der im Einzelfall erforderliche Aufwand die im Rahmen des Üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGHZ 66, 112, 114 f; BGHZ 75, 230, 231 f; BGHZ 76, 216, 218; BGHZ 127, 348, 352).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der im Einzelfall erforderliche Aufwand die im Rahmen des Üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGHZ 66, 112, 114 f; BGHZ 75, 230, 231 f; BGHZ 76, 216, 218; BGHZ 127, 348, 352).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Dortmund, 30.07.2019 - 425 C 4242/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der im Einzelfall erforderliche Aufwand die im Rahmen des Üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGHZ 66, 112, 114 f; BGHZ 75, 230, 231 f; BGHZ 76, 216, 218; BGHZ 127, 348, 352).
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