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   AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15   

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https://dejure.org/2015,37256
AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15 (https://dejure.org/2015,37256)
AG Dresden, Entscheidung vom 02.10.2015 - 141 C 1323/15 (https://dejure.org/2015,37256)
AG Dresden, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 141 C 1323/15 (https://dejure.org/2015,37256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskostenabrechnung - Umlage der Kosten einer Breitbandkabelanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15
    Erforderlich für die Wirksamkeit einer solchen Erklärung gemäß § 11 Abs. 3 BetrKostUV i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe war jedoch, dass in der Erklärung die Betriebskostenarten inhaltlich bestimmt und eindeutig angegeben waren (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2006, VII ZR 279/05, zitiert nach juris, Tn. 14).
  • AG Naumburg, 13.10.1992 - 3 C 371/92
    Auszug aus AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15
    Ob hierfür ein Globalverweis auf "sämtliche" in einer Verordnung aufgeführten Betriebskosten aus Transparenzgesichtspunkten unzureichend war (so AG Naumburg, Urteil vom 13.10.1992, 3 C 371/92, zitiert nach juris, Tn. 9; Sternel MDR 1991, 381, 385), kann dahinstehen.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass eine Vertragspartei, die von einer anderen Vertragspartei etwas verlangt, was nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen der anderen Vertragspartei gemäß § 241 Abs. 2 BGB verletzt und sich - soweit dies schuldhaft geschieht - dem Grunde nach schadensersatzpflichtig macht (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08, zitiert nach juris, Tn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    Auszug aus AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Kläger den Kabelanschluss nur in der Wohnung 02 01, nicht jedoch in der Wohnung 02 02 nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2007, VIII ZR 202/06, zitiert nach juris, Tn. 27).
  • AG Dortmund, 13.03.2014 - 433 C 5966/13

    Verpflichtung eines Mieters zur Zahlung von Kabelgebühren i.R.d. monatlichen

    Auszug aus AG Dresden, 02.10.2015 - 141 C 1323/15
    Insbesondere fehlt es nicht an dem gemäß § 256 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse, weil sich die Beklagte des Rechts berühmt, die für die Versorgung der Wohnungen mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen anfallenden Kabelgebühren mit den Betriebskosten auf die Kläger umzulegen, und die dadurch insoweit entstandene Unsicherheit in Bezug auf den Umfang der mietvertraglich umlegbaren Nebenkosten nicht auf einfachere Weise beseitigt werde kann (vgl. AG Dortmund, Urteil vom 13.03.2014, 433 C 5966/13, zitiert nach juris, Tn. 3, AG Schönefeld, Urteil vom 31.10.2007, 104a 342/07, zitiert nach juris, Tn. 4).
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