Rechtsprechung
AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer des Insolvenzverfahrens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit; Insolvenzantrag eines Gesellschaftsgläubigers ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 243
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07
Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft …
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Die Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der GbR erfolgte gar erst im Jahr 2008 ( BGH, Beschluss vom 04.12.2008, Az.: V ZB 74/08 ), ebenso wie die neue Interpretation des § 736 ZPO ( BGH, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: V ZR 63/07 ).Da diese Haftung vorliegend unstreitig ist und es für einen zulässigen Insolvenzantrag nach § 14 InsO nicht zwingend der Vorlage eines eigenständigen Vollstreckungstitel bedarf, kann auf die ansonsten zwingende Unterscheidung zwischen Schuld und Haftung (siehe BGH Beschluss vom 25.01.2001, Az.: V ZR 63/07) verzichtet werden.
- BGH, 09.10.2008 - IX ZR 138/06
Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Es fehlt ihm dafür definitiv die Einziehungsbefugnis und Prozessführungsbefugnis, die der Insolvenzverwalter der GbR mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen nach § 93 erhält (BGH ZinsO 2008, 1275). - BGH, 24.03.2011 - IX ZR 138/08
Prüfung des Vorprozesses durch das Regressgericht selbst hinsichtlich eines …
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Deshalb ist der Bundesgerichtshof der Forderung der Lehre, die Ermächtigungswirkung auf das Insolvenzanfechtungsrecht zu erstrecken (mit Ausnahme der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter), nachgekommen (BGH Urteil vom 09.10.2008, Az.: IX ZR 138/08).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Dass die GbR selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten ist, damit auch klagen und verklagt werden kann, mithin rechtsfähig ist, hat der Bundesgerichtshof erst im Jahr 2001 (BGHZ 146, 341 ff.; siehe auch BGH B. v. 25.09.2006 II, Az.: ZR 218/05) anerkannt. - BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08
Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
Die Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der GbR erfolgte gar erst im Jahr 2008 ( BGH, Beschluss vom 04.12.2008, Az.: V ZB 74/08 ), ebenso wie die neue Interpretation des § 736 ZPO ( BGH, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: V ZR 63/07 ). - OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00
Titelumschreibung in der Insolvenz einer Gesellschaft ohne eigene …
Auszug aus AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08
So kann der Insolvenzverwalter kraft Ermächtigungswirkung des § 93 InsO einen vom Gesellschaftsgläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR gegen den Gesellschafter erwirkten Titel analog § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen und dann gegen den Gesellschafter vollstrecken (OLG Dresden in ZinsO 2000, 607, 608;… Pohlmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 93 Rz. 91).
- AG Duisburg, 11.10.2011 - 64 IN 16/11
Insolvenzverwalter ist entscheidungsbefugt über aus dem Insolvenzverfahren …
Insoweit entfällt auch ihre Vollstreckungsbefugnis (…vgl. BGH NJW 2009, 225 Rn. 10 = NZI 2009, 45; AG Dresden ZIP 2010, 243).