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   AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09   

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https://dejure.org/2009,11839
AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09 (https://dejure.org/2009,11839)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 46 K 4/09 (https://dejure.org/2009,11839)
AG Duisburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 46 K 4/09 (https://dejure.org/2009,11839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Rechtsmitteln bei Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Absonderungsgut als Teil der Insolvenzmasse bei fehlender Berechtigung des Treuhänders zur Verwertung

  • zvi-online.de

    ZPO § 766; InsO § 35 Abs. 1, § 80 Abs. 1, §§ 49 ff., 165 ff., 313 Abs. 1, 3
    Kein Beschwerderecht des Verbraucherinsolvenz-Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 397
  • NZI 2010, 44
  • Rpfleger 2009, 525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Auszug aus AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09
    Der Insolvenzbeschlag des schuldnerischen Vermögens hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner auch die Befugnis verliert, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (BVerfGE 51, 405, 407f. = NJW 1979, 2510; BGH NJW-RR 2008, 360; BGH NZI 2008, 613 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235 f.).
  • LG Lübeck, 10.11.2003 - 3 T 469/03

    Zurückweisung eines Antrages auf einstweilige Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09
    Der Insolvenzbeschlag des schuldnerischen Vermögens hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner auch die Befugnis verliert, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (BVerfGE 51, 405, 407f. = NJW 1979, 2510; BGH NJW-RR 2008, 360; BGH NZI 2008, 613 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235 f.).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06

    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen

    Auszug aus AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09
    Der Insolvenzbeschlag des schuldnerischen Vermögens hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner auch die Befugnis verliert, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (BVerfGE 51, 405, 407f. = NJW 1979, 2510; BGH NJW-RR 2008, 360; BGH NZI 2008, 613 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235 f.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09
    Der Insolvenzbeschlag des schuldnerischen Vermögens hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner auch die Befugnis verliert, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (BVerfGE 51, 405, 407f. = NJW 1979, 2510; BGH NJW-RR 2008, 360; BGH NZI 2008, 613 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235 f.).
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