Rechtsprechung
AG Duisburg, 13.01.2010 - 62 IE 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
EGInsO Art. 102 § 6; InsO § 346
Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahrenauch ohne Eintragung eines Insolvenzvermerks
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Analoge Anwendung der Regelungen über die abgespaltene verbindliche Prüfungszuständigkeit eines Insolvenzgerichts auf andere Fälle; Voraussetzung für die Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im deutschen Grundbuchverfahren
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren auch ohne Eintragung eines Insolvenzvermerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfungspflicht bei Auslandsinsolvenz
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 594
- NZI 2010, 199
- NZI 2010, 292
- NZI 2010, 69
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
Verfahrens des Grundbuchamts bei Ersuchen eines britischen Insolvenzverwalters um …
Ihm allein obliegt die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners; dem Insolvenzgericht sind insoweit abgespaltene Teilfunktionen des Grundbuchamtes exklusiv zugewiesen (OLG Dresden, RPfleger 2011, 27; AG Duisburg, ZIP 2010, 594). - OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199). - OLG Dresden, 26.05.2010 - 17 W 491/10
Voraussetzungen der Eintragung und Löschung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch …
Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt dabei allein dem Insolvenzgericht; diesem sind insoweit abgespaltene Teilfunktionen des Grundbuchamtes exklusiv zugewiesen (AG Duisburg ZIP 2010, 594 unter II 1 m.N.).
- OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 56/15
Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung durch einen ausländischen …
Das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde haben, sofern eine Rechtsfolge des ausländischen Verfahrens für ein hier anhängig gemachtes Verfahren von Bedeutung ist, die sich daraus ergebenden Vorfragen eigenständig zu prüfen (vgl. AG Duisburg, Beschluss vom 13.01.2010, 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, S. 323). - OLG Bamberg, 12.02.2015 - 8 W 2/15
Anerkennung der Bewilligungsbefugnis eines ausländischen Insolvenzverwalters …
Vielmehr hat das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde, wenn eine der Rechtsfolgen des ausländischen Verfahrens von Bedeutung sind, die Anerkennung im jeweiligen Rechtsstreit oder Verfahren als Vorfrage eigenständig zu prüfen (…MüKoInsO/Reinhart a. a. O., § 343 Rn. 1 u. 69; AG Duisburg, Beschl. v. 13.01.2010 - 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, 323 Tz. 7). - OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 275/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199). - OLG Bamberg, 17.02.2015 - 8 W 2/15
Verfahren wegen Grundbuchbeschwerde
Vielmehr hat das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde, wenn eine der Rechtsfolgen des ausländischen Verfahrens von Bedeutung sind, die Anerkennung im jeweiligen Rechtsstreit oder Verfahren als Vorfrage eigenständig zu prüfen (…MüKoInsO/Reinhart aaO, § 343 Rn. 1 u. 69; AG Duisburg, Beschluss vom 13.01.2010 - 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, 323 Tz. 7). - OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19 Wx 275/19
Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts
Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199 ). - OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 287/19
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199).