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   AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15   

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https://dejure.org/2016,49599
AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15 (https://dejure.org/2016,49599)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 2 C 314/15 (https://dejure.org/2016,49599)
AG Eilenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 2 C 314/15 (https://dejure.org/2016,49599)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Eilenburg verurteilt VHV Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 3.5.2016 - 2 C 314/15 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Eilenburg verurteilt VHV Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 3.5.2016 - 2 C 314/15 -.

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reicht grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az.: VI ZR 225/13; MDR 2014, 401).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Maßgeblich dafür, in welchem Umfang Kosten des Sachverständigen zu ersetzen sind, ist der für die Begutachtung erforderliche Geldbetrag, d.h. sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; NJW 1974, 34; NJW 1992, 1615; NJW 2005, 51).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Maßgeblich dafür, in welchem Umfang Kosten des Sachverständigen zu ersetzen sind, ist der für die Begutachtung erforderliche Geldbetrag, d.h. sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; NJW 1974, 34; NJW 1992, 1615; NJW 2005, 51).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Maßgeblich dafür, in welchem Umfang Kosten des Sachverständigen zu ersetzen sind, ist der für die Begutachtung erforderliche Geldbetrag, d.h. sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; NJW 1974, 34; NJW 1992, 1615; NJW 2005, 51).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91

    Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Maßgeblich dafür, in welchem Umfang Kosten des Sachverständigen zu ersetzen sind, ist der für die Begutachtung erforderliche Geldbetrag, d.h. sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; NJW 1974, 34; NJW 1992, 1615; NJW 2005, 51).
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus AG Eilenburg, 03.05.2016 - 2 C 314/15
    Wird ein Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit gerade an den Gläubiger derselben abgetreten, so wandelt er sich in einen auf die diesem geschuldete Leistung, also ggf. auf Zahlung um (vgl. BGHZ 12, 136).
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