Rechtsprechung
AG Emden, 23.06.2016 - 5 C 105/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Emden, 23.06.2016 - 5 C 105/16
- LG Aurich, 04.11.2016 - 1 S 139/16
- BGH, 06.02.2017 - VI ZR 538/16
Wird zitiert von ...
- LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17
Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein …
Das Amtsgericht Emden vertritt in einem Urteil vom 23.06.2016, Az.: 5 C 105/16, BeckRS 2016, 116059 die Ansicht, dass ausschließlich der vom Schädiger geschuldete Geldbetrag für die Streitwertbemessung maßgeblich ist.