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   AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18   

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https://dejure.org/2018,36052
AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18 (https://dejure.org/2018,36052)
AG Erding, Entscheidung vom 11.10.2018 - 4 C 2612/18 (https://dejure.org/2018,36052)
AG Erding, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 4 C 2612/18 (https://dejure.org/2018,36052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1, § 398, § 648 S. 2, § 812 Abs. 1 S. 1, S. 2 Alt. 2
    Teilerledigungserklärung, Flugpreis, Gegenleistung, Rückerstattung des Kerosinzuschlages, Abrechnung, Flugbeförderung, Luftbeförderungsvertrag

  • reise-recht-wiki.de

    Rückerstattung des Kerosinzuschlages bei Nichtantritt des Fluges

  • rewis.io

    Teilerledigungserklärung, Flugpreis, Gegenleistung, Rückerstattung des Kerosinzuschlages, Abrechnung, Flugbeförderung, Luftbeförderungsvertrag

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückerstattung des Kerosinzuschlages bei Flugstornierung

  • reiserechtfuehrich.com (Auszüge)

    Kerosinzuschlag ist bei Storno zurückzuzahlen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Erding, 12.07.2016 - 7 C 2752/15

    Einbehaltung des Flugpreises

    Auszug aus AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
    b) Jedenfalls verstoßen diese Ticketbedingungen gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil sie den Flugpassagier durch den umfassenden Ausschluss eines Rückerstattungsanspruchs einschließlich Positionen, die ausschließlich im Falle seiner tatsächlichen Beförderung anfallen, unangemessen benachteiligen, vgl. Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657, unter IV.2 und mit überzeugender Begründung bereits AG Erding, Urteil vom 12.07.2016, 7 C 2752/15.
  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16

    Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast

    Auszug aus AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
    Die Beklagte kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass in den ausgewiesenen Steuern ein Kerosinzuschlag enthalten sei, der noch als zusätzliche Gegenleistung für die Beförderung eigentlich dem Ticketpreis zuzurechnen wäre, vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.03.2017 - 2 24 S 138/16, RRa 2017, 302.
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 22 S 307/16

    Wie ist über Vorauszahlungen nach "freier" Kündigung abzurechnen?

    Auszug aus AG Erding, 11.10.2018 - 4 C 2612/18
    Die Ticketpreisaufschlüsselung der Reisevermittlerin ist der Beklagten unter den gegebenen Umständen entsprechend §§ 54, 55, 91 HGB zuzurechnen, vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2017 - 22 S 307/16, IBRRS 2017, 3479, RRa 2017, 186.
  • AG Erding, 24.06.2020 - 9 C 6697/19

    Rückerstattungsanspruch bei nicht angetretenem Flug

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier jedenfalls unangemessen und sind daher wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
  • AG Erding, 23.06.2020 - 9 C 6848/19

    Rückerstattung des Kerosinzuschlags bei Nichtantreten eines Fluges

    Denn allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges nur die Erstattung von Gebühren und Steuern vorsehen, die die Beklagte für die Flughafenverwaltung oder Behörden als Dritte erhebt und den Rückerstattungsanspruch im Übrigen und somit auch bezüglich solcher Positionen ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam, vgl. BGH Urteil v. 20.03.2018, Az. X ZR 25/17; Schmid/Puschkarski: Die Abrechnung beim Luftbeförderungsvertrag nach Kündigung durch den Fluggast, NJW 2018, 657 unter Ziffer IV.2 und AG Erding Urteil v. 12.07.2016, Az. 7 C 2752/15, Urteil v. 24.07.2019, Az. 3 C 5140/18, Urteil v. 11.10.2018, Az. 4 C 2612/18.
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