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   AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02   

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https://dejure.org/2002,33531
AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02 (https://dejure.org/2002,33531)
AG Erfurt, Entscheidung vom 05.11.2002 - 3 C 2638/02 (https://dejure.org/2002,33531)
AG Erfurt, Entscheidung vom 05. November 2002 - 3 C 2638/02 (https://dejure.org/2002,33531)
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    Aufklärungspflichten Vermieter, Haftungsbeschränkung, Mietwagendauer, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif Zustellung/Abholung, Winterreifen

 
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  • LG Freiburg, 11.03.1997 - 9 S 135/96
    Auszug aus AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02
    Abzustellen ist vielmehr mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den üblichen Mietpreis (BGH NJW 1996, 1958,1959; siehe auch LG Freiburg, NJW-RR 1997, 1069): Läßt sich nicht feststellen, an welchen Vermieter der Geschädigte im Falle der Erkundigungen geraten wäre, kann er die tatsächlich aufgewandten Kosten dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt, daß diese üblich sind.
  • AG Berlin-Mitte, 22.03.1995 - 6 C 790/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des

    Auszug aus AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehören die Kosten eines Mietwagens grundsätzlich zu dem nach § 249 Satz 2 BGB zu ersetzenden Herstellungsaufwand (BGH NJW 1995, 2639).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02
    Abzustellen ist vielmehr mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den üblichen Mietpreis (BGH NJW 1996, 1958,1959; siehe auch LG Freiburg, NJW-RR 1997, 1069): Läßt sich nicht feststellen, an welchen Vermieter der Geschädigte im Falle der Erkundigungen geraten wäre, kann er die tatsächlich aufgewandten Kosten dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt, daß diese üblich sind.
  • OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94

    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erfurt, 05.11.2002 - 3 C 2638/02
    Als eine vereinfachende Methode zur Berechnung des möglichen Mietzinses bietet sich an, den dreifachen Satz der Tabelle Sanden/Danner/ Küppersbusch über die Nutzungsausfallentschädigung zu Grunde zu legen (OLG München, DAR 1995, 254; LG Freiburg a.a.O.).
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