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   AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06   

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AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06 (https://dejure.org/2007,41110)
AG Erfurt, Entscheidung vom 07.11.2007 - 5 C 16/06 (https://dejure.org/2007,41110)
AG Erfurt, Entscheidung vom 07. November 2007 - 5 C 16/06 (https://dejure.org/2007,41110)
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  • urteile-network.de PDF

    Haftungsbeschränkung, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung

 
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  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06
    Im Hinblick auf die insoweit vorgetragenen Anknüpfungstatsachen sieht sich das Gericht nicht weiter veranlasst, ein - in der Praxis im Regelfall untaugliches und lediglich kostenauslösendes - Gutachten einzuholen, sondern macht - wiederum im Einklang mit der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - von der Möglichkeit der Schadenschätzung nach § 287 ZPO Gebrauch (vgl. hierzu BGH NJW 2006, S. 2106).
  • AG Erfurt, 14.02.2007 - 5 C 1858/05

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein seitlich am Rand abgestelltes, liegen

    Auszug aus AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06
    In ständiger Praxis nimmt das Gericht dementsprechend auf den gewichteten Normaltarif nach dem Schwacke- Mietpreisspiegel im hier relevanten Postleitzahlengebiet einen pauschalen Aufschlag von 30 Prozent vor (vgl. AG Erfurt, ZfS 2007, S. 384 ff.).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung kann ein Geschädigter nur solche Aufwendungen selbst verlangen, die aus Sicht eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig erachtet werden (vgl. beispielsweise BGH NJW 2005, S. 51).
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Auszug aus AG Erfurt, 07.11.2007 - 5 C 16/06
    Jedoch bleibt der Kläger als Geschädigter darlegungsbelastet für die Frage, ob der Aufschlag auf den Normaltarif wegen konkreter unfallbedingter Mehrleistung des Autovermieters objektiv zur Wiederherstellung erforderlich war (vgl. BGH NJW 2006, S. 1606 ff.).
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