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   AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11   

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https://dejure.org/2011,46193
AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11 (https://dejure.org/2011,46193)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 08.11.2011 - 14 C 331/11 (https://dejure.org/2011,46193)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 08. November 2011 - 14 C 331/11 (https://dejure.org/2011,46193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • minderwert.de PDF

    Minderwert auch bei älterem Fahrzeug

  • captain-huk.de

    Auch bei älteren Fahrzeugen eine merkantile Wertminderung zugesprochen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    AG Erkelenz zur Wertminderung bei älteren Fahrzeugen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Zur Wertminderung bei älteren Fahrzeugen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen - Alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung der Geschäftsgebühr des

    Auszug aus AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11
    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2011, Az: 12 U 713/10, BeckRS 2011, 22909, m.w.Nachw.; siehe auch AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az: 4 C 59/11, BeckRS 2011, 22892).
  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    Auszug aus AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11
    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2011, Az: 12 U 713/10, BeckRS 2011, 22909, m.w.Nachw.; siehe auch AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az: 4 C 59/11, BeckRS 2011, 22892).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11
    Entgegen der neueren Rechtsprechung des BGH, wonach im Hinblick auf den genannten Toleranzspielraum die Erhöhung der bei durchschnittlichen Rechtssachen anfallenden 1, 3-Geschäftsgebühr auf eine 1, 5-Gebühr einer gerichtliche Nachprüfung entzogen sein soll (BGH, NJW 2011, 1603, 1605), schließt sich das Gericht vorliegend der überzeugenden Auffassung des OLG Koblenz an, wonach die der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG zu entnehmende Kappungsgrenze bei durchschnittlichen Sachen eine höhere Gebühr als 1, 3 nicht zulässt.
  • LG Bonn, 09.08.2011 - 8 S 236/10

    Ersatz des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs bei Austausch der gesamten

    Auszug aus AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11
    Dagegen ist die Frage, ob der Schaden im Fall eines Verkaufs zu offenbaren ist, nicht von Bedeutung (vgl. hierzu LG Bonn: Urteil vom 09.08.2011 - 8 S 236/10, m.w.Nachw.).
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