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   AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16   

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AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16 (https://dejure.org/2016,52156)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 14.09.2016 - 8 C 35/16 (https://dejure.org/2016,52156)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 14. September 2016 - 8 C 35/16 (https://dejure.org/2016,52156)
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    Kein Regress bei einfachem Wegfahren

 
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  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    Der Kausalitätsgegenbeweis erfordert nicht zwingend den Nachweis, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person im Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen ist (BGH Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11, Juris Rz. 32).

    Nach anderer Ansicht und insbesondere nach in jüngster Zeit ergangener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 21.11.20~2-IV ZR 97/11, Juris Rz. 29. ff.) kann bei Vorliegen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht generell auf Arglist,geschlossen werden.

  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    Vielmehr müssen jedenfalls gewisse Anhaltspunkte dafür bestehen, dass solche Umstände mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorgelegen gelegen haben könnten (Landgericht Bonn, Urteil vom 15. November 2012, 6 S 63/12, Juris Rz. 34).
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    Arglist verlange neben der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung und über den bloßen Vorsatz hinausgeht vielmehr, dass der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte einen·gegen .die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolge und wisse, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen könne (LG Bonn, Urteil vom 29.Oktober 2013, 8 S 118/13 Juris Rz. 16, LG Bonn, Urteil vo.m 1.5. Novem~er 2012, 6 S · 63/12, Juris Rz. 30).
  • LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14

    Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    auf Klärung Obliegenheitsverletzung il:'.1 Verhältn_is zum Versicherer dar (.LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010-20 S7/10, Juris, Landgericht Bielefeld, Urteil vorn 18. Februar 2015, 21 S 108/14).
  • LG Offenburg, 23.08.2011 - 1 S 3/11

    Zapfsäule beschädigt und dann weggefahren - vorsätzliche Unfallflucht

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    Der Versicherer muss dazu die konkrete , Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er z.B. vorträgt, welche Maßr)ahme er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheiten getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (LG Offenburg, Urteil vom 23.08.2011- 1 S 3/11, Juris Rz ~4).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus AG Erkelenz, 14.09.2016 - 8 C 35/16
    Möglichkeiten ausräumt urid dann abwartet, welche Behauptungen der Versicherer über Art und Ausmaß aufstellt, 'die der Versicherer,dann ebenfall~ zu widerlegen hat (BGH, ·Urteil vom 04.04.2001, IV ZR 63/00).
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