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   AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10   

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https://dejure.org/2012,51587
AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10 (https://dejure.org/2012,51587)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 26.07.2012 - 6 C 331/10 (https://dejure.org/2012,51587)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 6 C 331/10 (https://dejure.org/2012,51587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem auf der linken Fahrspur einer Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug bei Ansetzen zu einem Überholvorgang in einer Rechtskurve

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im "Betrieb"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 06.11.1992 - 19 U 103/92

    Haftungsverteilung bei Auffahren in ein auf der Autobahn querstehendes Fahrzeug

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Die Betriebsgefahr eines unbeleuchtet auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugs ist zweifellos deutlich höher als die eines mit 110-120 km/h fahrenden Fahrzeugs (OLG Dresden, Urteil vom 26.11.2010, Az. 7 U 1372/09; OLG Frankfurt, ZfSch 2002, 425; OLG Köln, NZV 1993, 271).

    Für diesen Fall greift die Ausnahmevorschrift nicht ein (OLG Köln NZV 93, 271).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11

    Abrechnung eines Pkw-Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    (OLG Düsseldorf, DAR 2012, 253).
  • OLG Dresden, 26.11.2010 - 7 U 1372/09
    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Die Betriebsgefahr eines unbeleuchtet auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugs ist zweifellos deutlich höher als die eines mit 110-120 km/h fahrenden Fahrzeugs (OLG Dresden, Urteil vom 26.11.2010, Az. 7 U 1372/09; OLG Frankfurt, ZfSch 2002, 425; OLG Köln, NZV 1993, 271).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Der Fahrzeugführer muss auch mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen, wie mit Fußgängern und stehenden oder in gleicher Richtung fahrenden unbeleuchteten Fahrzeugen (BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Der Betrieb dauert an, solange das Kraftfahrzeug im Verkehr verbleibt und die dadurch geschaffene Betriebsgefahr fortbesteht (BGH NJW 96, 2023).
  • OLG Hamm, 07.10.1982 - 27 U 161/82
    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Teil der Schadensabwicklung ist dabei auch die Entscheidung, den Schadensfall dem eigenen Versicherer zu melden, wobei es sich gebührenrechtlich um eine andere Angelegenheit i.S.d. RVG handelt als die Inanspruchnahme des Unfallgegners (OLG Hamm, MDR 1983, 315; LG Wuppertal, ZfSch 2010, 519).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Die Betriebsgefahr eines unbeleuchtet auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugs ist zweifellos deutlich höher als die eines mit 110-120 km/h fahrenden Fahrzeugs (OLG Dresden, Urteil vom 26.11.2010, Az. 7 U 1372/09; OLG Frankfurt, ZfSch 2002, 425; OLG Köln, NZV 1993, 271).
  • LG Wuppertal, 07.04.2010 - 8 S 92/09

    Rechtsverfolgungskosten als ersatzpflichtige Aufwendungen eines bei einem

    Auszug aus AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10
    Teil der Schadensabwicklung ist dabei auch die Entscheidung, den Schadensfall dem eigenen Versicherer zu melden, wobei es sich gebührenrechtlich um eine andere Angelegenheit i.S.d. RVG handelt als die Inanspruchnahme des Unfallgegners (OLG Hamm, MDR 1983, 315; LG Wuppertal, ZfSch 2010, 519).
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