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   AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12   

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https://dejure.org/2014,59444
AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12 (https://dejure.org/2014,59444)
AG Erlangen, Entscheidung vom 10.04.2014 - 3 C 1346/12 (https://dejure.org/2014,59444)
AG Erlangen, Entscheidung vom 10. April 2014 - 3 C 1346/12 (https://dejure.org/2014,59444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Zahnzusatzversicherung - Behandlung einer vor Vertragsbeginn nicht bekannten Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Der Begriff "Auskunft" bedeutet dabei sowohl nach dem allgemeinen als auch im zivilrechtlichem Sprachgebrauch die Bekanntgabe von Tatsachen als Wissenserklärung (s. Grüneberg in Palandt, 72. Auflage, § 260 Rn. 14; OLG München, Urteil v. 06.09.2012 - 14 U 4805/11).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung auch im Versicherungsvertragsverhältnis § 242 BGB zur Anwendung kommen, so dass sich daraus im Einzelfall nach Treu und Glauben ein Anspruch des Versicherers auf Aushändigung einer Kopie der Patientenkarte zur Ergänzung des Auskunftsanspruchs ergeben kann (OLG München, Entscheidung vom 06.09.2012 - 14 U 4805/11).

  • OLG Hamm, 03.06.1977 - 20 U 260/76
    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Dabei obliegt der Klägerin die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall vor Eintritt des Versicherungsschutzes begonnen hat (OLG Hamm, Urteil vom 03.06.1977 - 20 U 260/76).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Lediglich, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob der Versicherungsfall innerhalb der versicherten Zeit eingetreten ist, trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2013 - 12 U 155/12).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2013 - 12 U 127/12

    Zahnzusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Die Heilbehandlung ist dabei die ärztliche Tätigkeit, die durch die betroffene Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt, mag dieses Endziel auch erst nach Unterbrechungen oder mithilfe weiterer Ärzte erreicht werden (OLG Karlsruhe, Urteile vom 27.06.2013 - 12 U 127/12 sowie vom 07.05.2013 - 12 U 153/12).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2013 - 12 U 153/12

    Private Zahnzusatzversicherung - kein Versicherungsschutz, wenn zahnmedizinisch

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Die Heilbehandlung ist dabei die ärztliche Tätigkeit, die durch die betroffene Krankheit verursacht worden ist, sofern die Leistung des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf die Heilung oder Linderung der Krankheit abzielt, mag dieses Endziel auch erst nach Unterbrechungen oder mithilfe weiterer Ärzte erreicht werden (OLG Karlsruhe, Urteile vom 27.06.2013 - 12 U 127/12 sowie vom 07.05.2013 - 12 U 153/12).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Die Heilbehandlung beginnt dabei mit der ersten Inanspruchnahme einer solchen ärztlichen Tätigkeit, wobei zur Behandlung nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf ein Erkennen des Leidens abzielt, gehört, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH Urteile vom 14.12.1977 - IV ZR 12/76 sowie vom 25.01.1978 - IV ZR 25/76).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Auch im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (1 BvR 2027/02) zur Verfassungswidrigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur generellen Schweigepflichtentbindungserklärung und die dort aufgestellten Grundsätze verbietet sich, aus § 9 Nr. 2 AVB, § 31 Abs. 1 VVG einen generellen Anspruch des Versicherers auf Vorlage der Patientenkartei des Versicherungsnehmers zu entnehmen.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 25/76

    Entschädigungspflicht eines Versicherers für die nach Ablauf einer Wartezeit

    Auszug aus AG Erlangen, 10.04.2014 - 3 C 1346/12
    Die Heilbehandlung beginnt dabei mit der ersten Inanspruchnahme einer solchen ärztlichen Tätigkeit, wobei zur Behandlung nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung, die auf ein Erkennen des Leidens abzielt, gehört, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH Urteile vom 14.12.1977 - IV ZR 12/76 sowie vom 25.01.1978 - IV ZR 25/76).
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