Rechtsprechung
AG Eschweiler, 23.02.2010 - 21 C 429/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Regressanspruch des Versicherers; Frisieren eines Mofas; Leistungsfreistellung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; VVG § 117 Abs. 5, AKB § 2 b
Regressanspruch des Versicherers; Frisieren eines Mofas; Leistungsfreistellung - verkehrslexikon.de
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers bei Unfallverursachung mit einem frisierten Mofa
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regress eines Versicherers gegenüber einem Versicherten durch Regulierung des Schadens bei schuldhafter Verursachung eines Unfalls mit einem Kleinkraftrad; Leistungsbefreiung eines Klägers gegenüber einem Beklagten durch Übergang der Ansprüche eines Dritten wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04
Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Auszug aus AG Eschweiler, 23.02.2010 - 21 C 429/09
Hinsichtlich der Zinshöhe wird der Antrag der Klägerin dahingehend ausgelegt, dass Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten verlangt werden, § 133 BGB (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2238).