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   AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16   

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https://dejure.org/2016,14391
AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16 (https://dejure.org/2016,14391)
AG Essen, Entscheidung vom 04.05.2016 - 15 C 82/16 (https://dejure.org/2016,14391)
AG Essen, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 15 C 82/16 (https://dejure.org/2016,14391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Rechtshandlung eines Insolvenzschuldners bei Vollstreckungsmaßnahmen i.R.d. Insolvenzanfechtung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechtshandlung des Schuldners i. S. d. § 133 Abs. 1 InsO bei Pfändung von Eigengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.2015 - IX ZR 302/13

    Anspruchsgegner im Streit um die bereicherungsrechtliche Rückgewähr von Zahlungen

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Zwar fällt Geld, das Drittschuldner auf ein Vollrechtstreuhandkonto einzahlen nicht in das Vermögen des späteren Insolvenzschuldners und nach Insolvenzeröffnung auch nicht in die Insolvenzmasse (vgl. BGH, 26.3.2015, IX ZR 302/13).

    In diesem Fall ist das Guthaben auf dem Treuhandkonto sofort mit der Insolvenzmasse vermischt und der Insolvenzmasse zugeführt worden, so dass der Beklagte i.H.v. 392, 76 EUR durch das Einstellen der Zahlung in die Insolvenzmasse aufgrund der erhöhten Berechnungsgrundlage entstandenen Mehrverfahrenskosten entreichert ist (vgl. hierzu BGH, 26.3.2015, IX ZR 302/13 Rn. 16; BGH, 05.03.2015, IX ZR 164/14 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Nach Auffassung des Gerichtes weicht der vorliegende Sachverhalt daher entscheidend von dem beklagtenseits angeführten Biersteuerfall (BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08) und den weiter zitierten Entscheidungen zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02 (Zahlung an anwesenden Gerichtsvollzieher), OLG Düsseldorf, 14.03.2013, 12 U 52/12 (Einzahlung von Bargeldbeträgen auf ein gepfändetes Konto) und BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03 (Abberufung von Darlehensmitteln) ab und ist nicht mit diesen gleichzusetzen.

    Allerdings ist die Beantwortung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners im Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen anzunehmen ist, obergerichtlich schon ausreichend erörtert worden (vergleiche allein die bereits zitierten Fälle zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02; BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03; BGH, 10.02.2005, IX ZR 211/02; BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Nach Auffassung des Gerichtes weicht der vorliegende Sachverhalt daher entscheidend von dem beklagtenseits angeführten Biersteuerfall (BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08) und den weiter zitierten Entscheidungen zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02 (Zahlung an anwesenden Gerichtsvollzieher), OLG Düsseldorf, 14.03.2013, 12 U 52/12 (Einzahlung von Bargeldbeträgen auf ein gepfändetes Konto) und BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03 (Abberufung von Darlehensmitteln) ab und ist nicht mit diesen gleichzusetzen.

    Allerdings ist die Beantwortung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners im Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen anzunehmen ist, obergerichtlich schon ausreichend erörtert worden (vergleiche allein die bereits zitierten Fälle zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02; BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03; BGH, 10.02.2005, IX ZR 211/02; BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08).

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 86/08

    Berechtigung zur abgesonderten Befriedigung nach § 51 Nr. 4 InsO aufgrund einer

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Nach Auffassung des Gerichtes weicht der vorliegende Sachverhalt daher entscheidend von dem beklagtenseits angeführten Biersteuerfall (BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08) und den weiter zitierten Entscheidungen zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02 (Zahlung an anwesenden Gerichtsvollzieher), OLG Düsseldorf, 14.03.2013, 12 U 52/12 (Einzahlung von Bargeldbeträgen auf ein gepfändetes Konto) und BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03 (Abberufung von Darlehensmitteln) ab und ist nicht mit diesen gleichzusetzen.

    Allerdings ist die Beantwortung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners im Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen anzunehmen ist, obergerichtlich schon ausreichend erörtert worden (vergleiche allein die bereits zitierten Fälle zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02; BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03; BGH, 10.02.2005, IX ZR 211/02; BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners kann bei Vollstreckungsmaßnahmen nur dann angenommen werden, wenn ein vom Schuldner gesteuertes Verhalten anzunehmen ist (vergleiche BGH, 10.02.2005, IX ZR 211/02 mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings ist die Beantwortung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners im Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen anzunehmen ist, obergerichtlich schon ausreichend erörtert worden (vergleiche allein die bereits zitierten Fälle zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02; BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03; BGH, 10.02.2005, IX ZR 211/02; BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08).

  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 31/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbares Unterlassen der Einrichtung eines neuen, freien

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Ausreichend ist eine mitwirkende Rechtshandlung des Schuldners, ohne dass sie die einzige Ursache für die Gläubigerbenachteiligung bilden muss (BGH, 16.01.2014, IX ZR 31/12 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    In diesem Fall ist das Guthaben auf dem Treuhandkonto sofort mit der Insolvenzmasse vermischt und der Insolvenzmasse zugeführt worden, so dass der Beklagte i.H.v. 392, 76 EUR durch das Einstellen der Zahlung in die Insolvenzmasse aufgrund der erhöhten Berechnungsgrundlage entstandenen Mehrverfahrenskosten entreichert ist (vgl. hierzu BGH, 26.3.2015, IX ZR 302/13 Rn. 16; BGH, 05.03.2015, IX ZR 164/14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Die Beurteilung der vorliegenden Konstellation hängt von der dem Tatrichter obliegenden Würdigung der betroffenen Einzelfallumstände ab, für die der rechtliche Rahmen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits hinreichend abgesteckt ist und an dem sich das Gericht orientiert hat (vergleiche zu dieser Argumentation auch BGH, 31.01.2012, VIII ZR 277/11).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2013 - 12 U 52/12

    Anfechtbarkeit von à-conto-Zahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus AG Essen, 04.05.2016 - 15 C 82/16
    Nach Auffassung des Gerichtes weicht der vorliegende Sachverhalt daher entscheidend von dem beklagtenseits angeführten Biersteuerfall (BGH, 09.07.2009, IX ZR 86/08) und den weiter zitierten Entscheidungen zu BGH, 27.05.2003, IX ZR 169/02 (Zahlung an anwesenden Gerichtsvollzieher), OLG Düsseldorf, 14.03.2013, 12 U 52/12 (Einzahlung von Bargeldbeträgen auf ein gepfändetes Konto) und BGH, 22.01.2004, IX ZR 39/03 (Abberufung von Darlehensmitteln) ab und ist nicht mit diesen gleichzusetzen.
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 48/15

    Insolvenzanfechtung: Durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung des

    Mit Recht ist deshalb entschieden worden, dass die Pfändung und Einziehung von Arbeitslohn nicht deshalb als Rechtshandlung des Schuldners gelten kann, weil der Schuldner nach der Pfändung seine Arbeit fortsetzt (vgl. AG Essen, ZInsO 2016, 1215).
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