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   AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09   

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https://dejure.org/2009,34942
AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09 (https://dejure.org/2009,34942)
AG Essen, Entscheidung vom 09.06.2009 - 10 C 68/09 (https://dejure.org/2009,34942)
AG Essen, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 10 C 68/09 (https://dejure.org/2009,34942)
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  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09
    Diese Abgrenzung richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 1726), die zu Art. 1 § 1 RBerG ergangen ist, weil das Merkmal "fremde Angelegenheit" durch die neue Rechtslage nach dem RDG keine Änderung erfahren hat.

    Allerdings ist es durchaus zulässig, dem praktischen Bedürfnis nach einer gewissen Mitwirkung des Fahrzeugvermieters bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers Rechnung zu tragen ( BGH , NJW 2006, 1726).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09
    Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2008, 1519).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09
    Das wäre nur dann der Fall, wenn dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war (BGH NJW 2007, 1211; BGH NJW 2007, 2758).
  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 129/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für ein Berufungsverfahren wegen Anwendung

    Auszug aus AG Essen, 09.06.2009 - 10 C 68/09
    Das wäre nur dann der Fall, wenn dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war (BGH NJW 2007, 1211; BGH NJW 2007, 2758).
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