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   AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11   

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https://dejure.org/2011,41101
AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11 (https://dejure.org/2011,41101)
AG Essen, Entscheidung vom 15.07.2011 - 11 C 173/11 (https://dejure.org/2011,41101)
AG Essen, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 11 C 173/11 (https://dejure.org/2011,41101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer aufgrund der Bedenken gegen beide Listen (Fraunhofer:... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Berechnung von erforderlichen Mietwagenkosten aus dem arithmetischen Mittel zwischen Schwacke-Mietpreisspiegel und Fraunhofer Mietpreisspiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Hat das Gericht jedoch Bedenken an der Eignung der Liste als Grundlage der Schadensschätzung, so kann es die Heranziehung bestimmter Listen ablehnen (BGH NJW 2011, 1947, NJW 2009, 58 ff.).

    Um diesen Bedenken und Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, erachtet es das Gericht für sachgerecht, den im Einzelfall erstattungsfähigen Mietzins durch das arithmetische Mittel aus beiden Erhebungen zu berechnen und den Umständen des Einzelfalls dadurch gerecht zu werden, dass ggf. pauschale Auf- und Abschläge vorgenommen werden (BGH NJW 2011, 1947).

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541).

    Mithin wären die erforderlichen Mietwagenkosten gemäß 287 ZPO nach dem arithmetischen Mittel auf 413, 36 EUR geschätzt (OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541; BGH R + S 2010, 391).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Jedoch ist die Haftung nach § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, mithin auf die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519).

    Hat das Gericht jedoch Bedenken an der Eignung der Liste als Grundlage der Schadensschätzung, so kann es die Heranziehung bestimmter Listen ablehnen (BGH NJW 2011, 1947, NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Die Kosten für die Haftungsbefreiung in Höhe von 110, 00 EUR waren gleichfalls zu erstatten, da es der Klägerin nicht zuzumuten war, für etwaige Beschädigung am Eigentum eines Dritten zu haften (BGH NJW 2005, 1041).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Zudem war hier das Risiko des Forderungsausfalls zu beachten, da die Beklagte bis zum Zeitpunkt der Anmietung des Kfzs keine definitive Haftungszusage abgegeben hatte und mithin das Risiko einer etwaigen fehlerhaften Einschätzung der Haftungsanteile bestand (BGH NJW 2005, 135).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Dieser pauschale Aufschlag auf den Normaltarif rechtfertigt sich durch die spezifischen Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte (BGH NJW 2007, 1122).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Jedoch ist die Haftung nach § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, mithin auf die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58; NJW 2008, 1519).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Es war dennoch nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht gehindert, in Fällen wie den hiesigen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung zu verwenden (BGH vom 17.05.11, Aktenzeichen: VI ZR 142/10; R + S 2010, 391).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 83/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Bestreiten des Eigentums des Klägers am

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Zwar ist diese Eigenschaft zwischen den Parteien streitig, jedoch kommt der Klägerin die Vermutungswirkung des § 1006 Absatz 1 BGB zu Gute (vgl. KG Berlin NJOZ 2008, 4080).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Essen, 15.07.2011 - 11 C 173/11
    Insoweit hatte sie sich im Rahmen der Vorteilsausgleich die ersparten Eigenaufwendungen für ihr eigenes Fahrzeug anzurechnen (OLG Hamm VersR 2001, 206).
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