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   AG Esslingen, 21.02.2006 - 1 C 2218/05   

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https://dejure.org/2006,72953
AG Esslingen, 21.02.2006 - 1 C 2218/05 (https://dejure.org/2006,72953)
AG Esslingen, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 C 2218/05 (https://dejure.org/2006,72953)
AG Esslingen, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 C 2218/05 (https://dejure.org/2006,72953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung überberechneten Arzthonorars: Fehlende Aktivlegitimation der privaten Krankenversicherung aus übergegangenem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aktivlegitimation eines privaten Krankenversicherers bzgl. der Rückforderung eines zuviel gezahlten Arzthonorars aus abgetretenem Recht; Voraussetzungen für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch eines privaten Krankenversicherers gegenüber einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus AG Esslingen, 21.02.2006 - 1 C 2218/05
    Zahlt der Versicherer an den Geschädigten einen Betrag, zu welchem er nach § 249 BGB nicht verpflichtet ist, so hat der Versicherer daher auch kein Recht, von dem Geschädigten die Abtretung von Schadensersatzansprüchen zu verlangen (BGH NJW 1996, 1965, 1966).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Auszug aus AG Esslingen, 21.02.2006 - 1 C 2218/05
    Nach dem Sinn und Zweck des § 67 VVG ist "Dritter" nämlich jeder Ersatzpflichtige, es sei denn, dass auch ihm die Versicherung - wenn auch nur mittelbar - zugute kommen soll (BGH NJW 1972, 437, 438).
  • LG Duisburg, 06.07.2006 - 8 O 523/05

    Liquidationsrecht - Abtretung eines Rückforderungsanspruchs gegen Chefarzt an

    Die einzelvertraglichen Abtretungen (§ 398 BGB) der bereicherungsrechtlichen Rückerstattungsansprüche (§ 812 Abs. 1 BGB) an die Klägerin durch ihre Versicherungsnehmer verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG und ist damit gemäß § 134 BGB nichtig (so auch AG Essen-Steele, Urteil vom 19.05.2004, Az.: 8 C 639/03, MedR 2004, 629 ff; AG Esslingen, Urteil v. 21.02.2006, Az.: 1 C 2218/05, ZMGR 2006, 6 ff.; a.A. OLG Köln, Urteil vom 21.12.2005, Az.: 5 U 81/05: eigene Erstattungspflicht des Versicherers stehe im Vordergrund; LG München I, Urteil vom 10.11.2005, Az.: 6 S 2448/05: wirtschaftliches Interesse sei entscheidend).

    Ein gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 67 VVG ist nicht erfolgt (so auch AG Essen-Steele, Urteil vom 19.05.2004, Az.: 8 C 639/03, MedR 2004, 629 ff; AG Esslingen, Urteil v. 21.02.2006, Az.: 1 C 2218/05, ZMGR 2006, 6 ff.).

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