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   AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04   

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https://dejure.org/2005,33473
AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04 (https://dejure.org/2005,33473)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 06.01.2005 - 4 C 631/04 (https://dejure.org/2005,33473)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 4 C 631/04 (https://dejure.org/2005,33473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs mit 25 Prozent bei einem Unfall während eines Überholvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 4, 4a
    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Haftungsquote von 25% zu 75% bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne Überholenden mit aus Kolonne Ausscherendem

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.05.1993 - 12 U 2273/92

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

    Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
    Demnach haftet jeder der Unfallbeteiligten nur für die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr (BGH, NJW 1996, 1406; anders KG, NZV 1994, 31).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1999 - 23 U 106/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden landwirtschaftlichen

    Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
    Zwar kann ein genereller Verzicht auf einen Überholvorgang im Allgemeinen nicht gefordert werden (OLG Frankfurt, NZV 2000, 211).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Ausgleichspflicht mehrerer Unfallbeteiligter gemäß § 17 StVG nur tatsächlich bewiesene Umstände heranzuziehen (BGH, VersR 1995, 357).
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