Rechtsprechung
AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs mit 25 Prozent bei einem Unfall während eines Überholvorgangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 4, 4a
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Haftungsquote von 25% zu 75% bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne Überholenden mit aus Kolonne Ausscherendem
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 17.05.1993 - 12 U 2273/92
Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung
Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
Demnach haftet jeder der Unfallbeteiligten nur für die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr (BGH, NJW 1996, 1406; anders KG, NZV 1994, 31). - OLG Frankfurt, 05.05.1999 - 23 U 106/98
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden landwirtschaftlichen …
Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
Zwar kann ein genereller Verzicht auf einen Überholvorgang im Allgemeinen nicht gefordert werden (OLG Frankfurt, NZV 2000, 211). - BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus AG Euskirchen, 06.01.2005 - 4 C 631/04
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Ausgleichspflicht mehrerer Unfallbeteiligter gemäß § 17 StVG nur tatsächlich bewiesene Umstände heranzuziehen (BGH, VersR 1995, 357).