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   AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10   

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AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10 (https://dejure.org/2012,56251)
AG Flensburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 50 K 5/10 (https://dejure.org/2012,56251)
AG Flensburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 50 K 5/10 (https://dejure.org/2012,56251)
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  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Anfechtungsgläubiger jedenfalls als Beteiligter ( § 9 ZVG ) eine Änderung der Versteigerungsbedingungen nach § 59 ZVG verlangen kann, wenn das an- 9 10 11 12 - 6 - fechtbar erlangte Recht wie hier nach § 44 Abs. 1 ZVG in das geringste Gebot fällt und es deshalb nach § 52 Abs. 1 ZVG bestehen bleibt (BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 325 f.).

    Denn aus der Verurteilung, von dem anfechtbar erworbenen Recht keinen Gebrauch zu machen, folgt ihre Verpflichtung, alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem Recht der Gläubigerin den Vorrang einzuräumen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, aaO, S. 326 zu c).

    Deren Folgen dürfen nach Art und Umfang aber nicht weiter gehen, also 13 - 7 - zur Befriedigung gerade des anfechtenden Gläubigers erforderlich ist (vgl. näher BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, aaO, 324).

    Die Verfahrensweise des Vollstreckungsgerichts führt demgegenüber dazu, dass der Nießbrauch als bestehen bleibendes Recht viele Interessenten vom Bieten abhält und damit ein Zugriffshindernis bildet (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 323).

  • LG Flensburg, 22.10.2012 - 5 T 163/12

    Zwangsversteigerung: Anspruch auf abweichende Feststellung von

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    Stresemann Roth Brückner Weinland Kazele Vorinstanzen: AG Flensburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 50 K 5/10 - LG Flensburg, Entscheidung vom 22.10.2012 - 5 T 163/12 -.
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    Durch die Verurteilung des Anfechtungsgegners, von dem anfechtbar erworbenen Recht gegenüber dem Anfechtungsgegner keinen Gebrauch zu machen, soll die Zugriffslage wiederhergestellt werden, die ohne die anfechtbare Rechtshandlung bestehen würde (BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147 unter II.1.).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    Hätte das Vollstreckungsgericht eine solche Auslegung nicht für möglich erachtet, wäre es nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, der Gläubigerin einen rechtlichen Hinweis zu geben, der einen sachgerechten Antrag ermöglicht hätte (vgl. zur Hinweispflicht des Vollstreckungsgerichts: BVerfG, NJW-RR 2012, 302, 304 Rn. 28).
  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2010 V ZB 94/10, NJW-RR 2010, 1458 f.).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Auszug aus AG Flensburg, 15.06.2012 - 50 K 5/10
    Der Antrag auf Feststellung abweichender Versteigerungsbedingungen ist aber wie jede Prozess- oder Verfahrenserklärung der Auslegung zugänglich; dabei ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Erklärende das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seiner recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2010 V ZB 91/06, NJW 2007, 769, 770 mwN).
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