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   AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16   

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https://dejure.org/2017,11322
AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16 (https://dejure.org/2017,11322)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 02.03.2017 - 3a C 252/16 (https://dejure.org/2017,11322)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 02. März 2017 - 3a C 252/16 (https://dejure.org/2017,11322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305c Abs 1 BGB, § 2 Nr 2.4 Buchst a ReiseGepAVB, § 2 Nr 2.5 Buchst i ReiseGepAVB, § 1 S 1 VVG
    Mobiltelefon-Versicherung: Wirksamkeit einer Leistungsausschlussklausel für Diebstahl bei fehlendem gesicherten Gewahrsam; Anforderungen an gesteigerten persönlichen Gewahrsam in Thailand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Verlust eines Mobiltelefons aus einem beim Kauf abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit dem Mobilfunkunternehmer; Voraussetzungen für einen Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers im Falle eines möglichen Verstoßes ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 3 U 39/03

    Leistungsfreiheit der Reise- und Warenlagerversicherung für Juweliere: Diebstahl

    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • LG Saarbrücken, 23.12.1999 - 13 AS 83/99

    Aufbewahrung eines Notebooks im Zugabteil

    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • LG München I, 13.12.1995 - 15 S 15448/95

    Ausschluss des Versicherungsschutzes für eine auf einer Reise mitgeführte

    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    Die Frage, ob hierfür ständiger Blick- oder Körperkontakt erforderlich ist oder nur die permanente Zugriffsmöglichkeit, hängt daneben z.B. auch von der jeweiligen Reisephase ab (vgl. LG München, Urt. v. 13.12.1995 - 15 S 15448/95 - zitiert nach juris, zu § § 1 Abs. 4 Buchst b ReiseGepAVB 1980).
  • AG Köln, 12.10.2009 - 147 C 16/09

    Schadensersatz bei behauptetem Diebstahl eines Mobilfunktelefones trotz

    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    Erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer den Gegenstand entsprechend seinem äußeren Wert und den äußeren Umständen der Gefährdung sichert und körpernah trägt oder hält, so dass die naheliegende Gefahr des Verlusts vermieden werden kann und er jederzeit bereit und in der Lage ist, einen möglichen Diebstahlsversuch abzuwehren (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15.01.2004 - 3 U 39/03 - LG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.1999 - 13 AS 83/99 - VersR 2000, 1235, zitiert nach juris; AG Köln, Urt. v. 12.10.2009 - 147 C 16/09 zitiert nach juris: Rz. 7; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § § 1 AVBR 92 Rz. 24).
  • LG Berlin, 09.09.2010 - 7 S 26/10

    Handy-Schutzbrief-Versicherung - Deckungsvoraussetzungen bei Diebstahl

    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    34 Nach den Gesamtumständen ist es daher nicht ausreichend, dass die Zeugin das Mobiltelefon in einer verschlossenen, mit einem Handtuch abgedeckten Handtasche neben sich auf die Liege abgestellt hat, da es angesichts des an einem (öffentlichen) Strand bestehenden erhöhten Gefährdungsgrades für Taschen- oder Trickdiebstähle geboten ist, zumindestens einen permanenten Kontakt mit der Handtasche zu halten (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - 7 S 26/10, AG Offenburg, Urteil vom 13.06.2007 - 1 C 123/06 jeweils m.w.N.).
  • AG Bad Salzungen, 21.02.2007 - 1 C 123/06
    Auszug aus AG Frankenthal, 02.03.2017 - 3a C 252/16
    34 Nach den Gesamtumständen ist es daher nicht ausreichend, dass die Zeugin das Mobiltelefon in einer verschlossenen, mit einem Handtuch abgedeckten Handtasche neben sich auf die Liege abgestellt hat, da es angesichts des an einem (öffentlichen) Strand bestehenden erhöhten Gefährdungsgrades für Taschen- oder Trickdiebstähle geboten ist, zumindestens einen permanenten Kontakt mit der Handtasche zu halten (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 09.09.2010 - 7 S 26/10, AG Offenburg, Urteil vom 13.06.2007 - 1 C 123/06 jeweils m.w.N.).
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