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   AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15   

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https://dejure.org/2015,36305
AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15 (https://dejure.org/2015,36305)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 09.10.2015 - 3a C 143/15 (https://dejure.org/2015,36305)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 3a C 143/15 (https://dejure.org/2015,36305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 251 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 StVG
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Dauer des Nutzungsausfalls bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit der Ersatzbeschaffung; Hinweispflicht des Geschädigten auf drohende Schadenserweiterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch auf Zahlung von Nutzungsausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kfz als ersatzfähiger Schaden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit der Ersatzbeschaffung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Nutzungsausfall lange zahlen - Problem fehlender Möglichkeit zur Vorfinanzierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Insbesondere kann eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, nur unter besonderen Umständen angenommen werden, denn es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren ( BGHZ 61, 346 ff; BGH NJW 1989, 290 ff).

    Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH NJW 1989, 290 ff).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Insbesondere kann eine Pflicht des Geschädigten, zur Schadensbeseitigung einen Kredit aufzunehmen, nur unter besonderen Umständen angenommen werden, denn es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren ( BGHZ 61, 346 ff; BGH NJW 1989, 290 ff).

    Hat der Geschädigte ein Kontokorrentkonto bei einem Geldinstitut, so kann von ihm auch die Inanspruchnahme eines ihm hierdurch möglichen Kredits oder eines seinem Gehaltskonto eingeräumten Dispositionskredit erwartet werden (BGHZ 61, 346 ff).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Er setzt neben dem Verlust der Gebrauchsmöglichkeit voraus, dass der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis zur Nutzung des Fahrzeugs willens und fähig gewesen wäre (Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit, ständige Rechtsprechung vgl. BGH NJW 2008, 915 ff, NJW 2010, 2426 ff, jeweils m.w.N.) und besteht für die erforderliche Ausfallzeit, d.h. für die notwendige Reparatur bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und ggf. einer angemessenen Überlegungszeit (BGH NJW 2013, 1151 ff).

    15 Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH NJW 2010, 2426 ff, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall ggf. durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeuges zu überbrücken (BGH NJW 2009, 1663 ff).

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Insbesondere ist für den Haftpflichtversicherer erkennbar, dass eine Schadenserweiterung droht und daher zeitiges Handeln geboten ist (BGH NJW 2005, 1044 ff).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Weitere Angaben können nur prozessual in Ansehung der sekundären Darlegungslast verlangt werden (BGH NJW 2013, 1870).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    15 Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH NJW 2010, 2426 ff, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall ggf. durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeuges zu überbrücken (BGH NJW 2009, 1663 ff).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff BGB dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 40, 345 ff, BGHZ 56, 214 ff, BGH NJW-RR 2008, 1198 ff jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Er setzt neben dem Verlust der Gebrauchsmöglichkeit voraus, dass der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis zur Nutzung des Fahrzeugs willens und fähig gewesen wäre (Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit, ständige Rechtsprechung vgl. BGH NJW 2008, 915 ff, NJW 2010, 2426 ff, jeweils m.w.N.) und besteht für die erforderliche Ausfallzeit, d.h. für die notwendige Reparatur bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und ggf. einer angemessenen Überlegungszeit (BGH NJW 2013, 1151 ff).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    Die Beweislast für einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger (vgl. BGH NJW 1979, 2142 ff; NJW 1998, 3706 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07

    Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines

    Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2015 - 3a C 143/15
    15 Der Geschädigte ist mit Blick auf die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (BGH NJW 2010, 2426 ff, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1711) und einen längeren Nutzungsausfall ggf. durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeuges zu überbrücken (BGH NJW 2009, 1663 ff).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00
  • LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11

    Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 296/97

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Verlust der Arbeitsstelle

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

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