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AG Frankenthal, 11.01.2018 - 3a C 285/17 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 241 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 51 AO
Pflichtverletzung einer kontoführenden Bank: Einrichtung eines kostengünstigen Vereinskontos für eine gemeinnützige GmbH - IWW
§ 241 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 311 Abs. 2 BGB, § 51 AO, §§ 51 ff AO
BGB, AO
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 11.01.2018 - 3a C 285/17
- LG Frankenthal - 2 S 37/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber …
Auszug aus AG Frankenthal, 11.01.2018 - 3a C 285/17
Die Beweislast liegt insoweit bei der Klägerin für entsprechende Pflichten der Beklagten und den erforderlichen Negativbeweis der Nichtaufklärung (BGHZ 166, 56). - BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89
Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine …
Auszug aus AG Frankenthal, 11.01.2018 - 3a C 285/17
19 Offen bleiben kann, ob im Hinblick auf die für 2016 geltend gemachten 242, 15 Euro eine unabgegrenzte Teilklage anzunehmen ist, denn der Klägerin steht bereits dem Grunde nach unter keinem in Betracht kommenden Gesichtspunkt ein Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Naturalrestitution wegen behaupteter Pflichtverletzung durch die Beklagte zu, § 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 241, 249 Abs. 1 BGB (BGHZ 114, 87 ff.).