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   AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17   

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https://dejure.org/2017,27279
AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17 (https://dejure.org/2017,27279)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 11.05.2017 - 3a C 19/17 (https://dejure.org/2017,27279)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 3a C 19/17 (https://dejure.org/2017,27279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 5 Abs 1 StVO, § 5 Abs 3 Nr 1 StVO, § 9 Abs 5 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn Wendenden und einem Überholenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Wendenden i.R.e. Kollision mit einem innerorts links überholenden Fahrzeug; Darlegungslast und Beweislast des Wendenden für eine Mithaftung des Überholenden

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf der Fahrbahn Wendenden und einem Überholenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn Wendenden und einem Überholenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei einer Kollision beim Wenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sperrfläche hinter Verkehrsinsel begründet kein Überholverbot - Sorgfaltswidrig wendender Fahrzeugführer haftet für Kollision mit Überholenden

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 177
  • NJW-RR 2017, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Die an die Verkehrinsel anschließende Sperrfläche selbst dient jedenfalls in erster Linie dem Schutz des entgegenkommenden Verkehrs, nicht hingegen des gleichgerichteten Verkehrs (BGH Urteil vom 28.04.1987 - VI ZR 66/86) und begründet kein Überholverbot, insbesondere nicht bei ausreichender Straßenbreite.
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt regelmäßig die bloße Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs zurück (§§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, KG NJW-RR 1987 1251; NZV 2002, 230, NZV 2003, 89, OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.).
  • KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06

    Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    durfte innerorts auch links überholen, § 5 Abs. 1 StVO, das Vorliegen einer unklaren Verkehrslage, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO haben die Beklagten auch und gerade im Hinblick auf die im innerstädtischen Verkehr verkürzten Abstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen nicht bewiesen (KG Beschluss vom 21.09.2006 - 12 U 41/06 m.w.N.).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt regelmäßig die bloße Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs zurück (§§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, KG NJW-RR 1987 1251; NZV 2002, 230, NZV 2003, 89, OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.10.1991 - 12 U 1114/90
    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt regelmäßig die bloße Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs zurück (§§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, KG NJW-RR 1987 1251; NZV 2002, 230, NZV 2003, 89, OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 108/02

    Schenkweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - Bewertung als

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Soweit die Beklagten unfallursächlich einen zu geringen Abstand bzw. eine überhöhte Geschwindigkeit behaupten, so dürfen im Rahmen der Abwägungen nach § 17 Abs. 1 StVG nur unstreitige oder bewiesene unfallursächliche Tatsachen berücksichtigt werden, dies gilt auch für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (BGH NJW 2003, 1129).
  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
    Gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt regelmäßig die bloße Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs zurück (§§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, KG NJW-RR 1987 1251; NZV 2002, 230, NZV 2003, 89, OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.).
  • AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision des Wendenden mit einem links überholenden

    ereignete und der Gegenstand in dem Verfahren 3a C 19/17 mit umgekehrtem Rubrum ist.

    Nach den Angaben des Beklagten zu 2., der als Zeuge in dem Verfahren 3a C 19/17 vernommen worden ist, sei er vielleicht 20 bis 30 Stundenkilometer gefahren, die Zeugin M... habe zunächst nach rechts gezogen, weshalb er links an ihr vorbeifahren wollte, als sie dann nach links gelenkt habe und es zur Kollision gekommen sei.

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