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   AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16   

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https://dejure.org/2017,21784
AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16 (https://dejure.org/2017,21784)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 19.04.2017 - 3c C 20/16 (https://dejure.org/2017,21784)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 19. April 2017 - 3c C 20/16 (https://dejure.org/2017,21784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl - manuelles Sperren eines Schließzylinders - "Picking"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls durch "Picking" des Schließzylinders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 818
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16
    Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt, weshalb er seiner Beweislast bereits dann genügt, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, wozu wiederum neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, gehört, dass - abgesehen von Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchspuren vorhanden sind (vgl. statt vieler BGH, NJW-RR 2015, 1247, 1248 mwN).

    Dazu ist der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH, NJW-RR 2015, 1247, 1248).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der

    Auszug aus AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16
    a) Bezüglich der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhanden Gegenstände kann der sich in Beweisnot befindliche Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis auch durch glaubhafte eigene Angaben führen, wobei seine Redlichkeit vermutet wird (vgl. etwa OLG Naumburg, VersR 2014, 495, 496; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2013 - 7 U 25/10 Rn. 27 zit. n. juris).
  • OLG Naumburg, 07.03.2013 - 4 U 51/12

    Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung bei Kraftfahrzeugdiebstahl:

    Auszug aus AG Frankenthal, 19.04.2017 - 3c C 20/16
    a) Bezüglich der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhanden Gegenstände kann der sich in Beweisnot befindliche Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis auch durch glaubhafte eigene Angaben führen, wobei seine Redlichkeit vermutet wird (vgl. etwa OLG Naumburg, VersR 2014, 495, 496; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.04.2013 - 7 U 25/10 Rn. 27 zit. n. juris).
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