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   AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18   

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https://dejure.org/2018,33053
AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18 (https://dejure.org/2018,33053)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3a C 156/18 (https://dejure.org/2018,33053)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3a C 156/18 (https://dejure.org/2018,33053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erneut: Keine Parabolantenne bei Breitbandkabel und Internet! (IMR 2019, 16)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18
    Der Vermieter, der die Beseitigung einer vom Mieter angebrachten Parabolantenne verlangt, kann sich nach Treu und Glauben nicht auf das bloße Fehlen seiner Zustimmung berufen, wenn er diese hätte erteilen müssen (BGH NZM 2006, 98).

    Die Fernwirkung von Grundrechten in die Beziehungen von Vertragsparteien bedeutet daher notwendigerweise eine einzelfallbezogene Abwägung der von dem eingeschränkten Grundrecht und den grundrechtsbeschränkenden Gesetzen geschützten Interessen, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der §§ 535, 242 BGB zu erfolgen hat, wobei stets die konkreten Umstände des Einzelfalles entscheidend sind und sich jegliche schematische Lösung verbietet (BGH NZM 2006, 98).

  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18
    Dies bedeutet, dass in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 23.02.1973 - V ZR 109/71 - der Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB mit Beginn der Beeinträchtigung durch das Anbringen der Parabolantenne beginnt.
  • BGH, 14.05.2013 - VIII ZR 268/12

    Wohnraummiete: Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer vom Mieter

    Auszug aus AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18
    6 Eine Genehmigung oder Zustimmung der Klägerin wurde vorliegend nicht erteilt, so dass sich bereits hieraus die Vertragswidrigkeit des Handelns der Mieter ergibt mit der Folge eines entsprechenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs (BGH, Urteil vom 16.11.2005 - VII ZR 5/05; BGH Hinweisbeschluss vom 14.05.2013 - VIII ZR 268/12, jeweils m.w.N).
  • LG München I, 19.02.2014 - 15 S 4624/13

    Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne verjährt in 3 Jahren!

    Auszug aus AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18
    Nachdem ein Anspruch der Klägerin auf Beseitigung gegen die Beklagten als Gesamtschuldner besteht, kommt es auf den hilfsweise gestellten Antrag auf Duldung der Beseitigung durch die Vermieterin (LG München I, Schlussurteil vom 19.02.2014 - 15 S 4624/13 m.w.N) vorliegend nicht an.
  • EuGH, 16.03.2017 - C-138/16

    AKM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und

    Auszug aus AG Frankenthal, 21.08.2018 - 3a C 156/18
    8 Nach insoweit gefestigter Rechtsprechung (vgl. u.a. Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 21.07.2016 - 3a C 138/16) ist anerkannt, dass in einem Mietverhältnis dem durch Artikel 5 des Grundgesetzes grundrechtlich geschützten Informationsbedürfnis des Mieters grundsätzlich hinreichend Rechnung getragen wird, wenn der Vermieter beispielsweise - wie vorliegend - einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt.
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