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   AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16   

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https://dejure.org/2017,42513
AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16 (https://dejure.org/2017,42513)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30.06.2017 - 3a C 278/16 (https://dejure.org/2017,42513)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 3a C 278/16 (https://dejure.org/2017,42513)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Bremen, 21.05.1963 - 3 U 17/63

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Einsteigen in einen

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Herrscht Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kraftfahrzeuges wie vorliegend, so gehört es zur Gefahrminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich dort auch nicht länger als notwendig aufhält, da der fließende Verkehr aufgrund dessen Vorranges nicht vermeidbar behindert werden darf (OLG Braunschweig DAR 1963, 329).
  • AG Frankenthal, 01.09.2016 - 3a C 176/16

    Haftungsverteilung, Verkehrsunfall, Unaufklärbarkeit des Zeitpunktes des Öffnens

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Nach dem Vorgenannten ist danach für die Schadensersatzberechnung der Höhe nach eine Haftungsquote von 50:50 zugrunde zu legen (vgl. AG Frankenthal, Endurteil vom 01.09.2016 - 3a C 176/16, BeckRS 2016, 19408 m.w.N.).
  • AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Hinsichtlich der mit dem Schadensgutachten des Ingenieurbüro R... vom 05.07.2016 für erforderlich erachteten Instandsetzungskosten braucht sich die Klägerin nicht auf die durch die Beklagte genannte Referenzwerkstatt verweisen zu lassen, da es bereits an der hierfür erforderlichen substantiierten Darlegung der Gleichfertigkeit fehlt, hierfür gilt nicht das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO (AG Frankenthal, Endurteil vom 07.07.2016 - 3a C 170/15 BeckRS 2016, 16300 m.w.N.), da es sich nicht um eine "Eurogarant"-Werkstatt handelt.
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    So gilt zwar auch für ihn in der Regel der Vertrauensgrundsatz, nach dem sich der Kraftfahrer in gewissem Umfang darauf verlassen darf, dass andere Verkehrsteilnehmer sich sachgerecht verhalten, solange keine besonderen Umstände vorliegen, die geeignet sind, dieses Vertrauen zu erschüttern (BGH NJW 1986, 183 ff.), die bereits geöffnete linke Fondstür hatte die Klägerin indes vor Kollision erkannt.
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    § 17 Abs. 3 StVG verlangt, dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337 ff.; BGH VersR 2006, 369 ff).
  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist nach §§ 12, 13, 35 ZPO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO örtlich und international ("actor sequitur forum rei", vgl. EuGH, Urteil vom 1.3. 2005 - C-281/02 Owusu/Jackson u.a.) sowie gemäß § 23 Nr. 1 GVG sachlich zuständig.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    § 17 Abs. 3 StVG verlangt, dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337 ff.; BGH VersR 2006, 369 ff).
  • AG Saarlouis, 13.10.2010 - 24 C 1917/09
    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Der Aussteigende muss Außen- bzw. Innenspiegel sowie geöffnete Fenster zum Rück- und Umblick nutzen, bevor die Tür geöffnet wird (LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 14.01.2011 - 2 O 33/10 SVR 2011, 339 f.; AG Saarlouis, Urteil vom 13.10.2010 - 24 C 1917/09 SVR 2011, 184 ff.).
  • KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen der Fahrertür eines

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Bei der dann vorzunehmenden Haftungsabwägung, § 17 StVG, kommt eine Mithaftung des Vorbeifahrenden von 20 % (LG Hannover NZV 1991, 36) bis hin zu 50 % (KG MDR 2006, 628; Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Endurteil vom 01.09.2016 - 3a C 166/16) in Betracht, wenn das vorbeifahrende Fahrzeug den Umständen nach einen zu geringen Seitenabstand einhält.
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16
    Ein Seitenabstand von weniger als einem Meter ist jedenfalls dann zu gering, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein PKW mit geöffneter Fahrzeugtür steht, in dem sich eine Fahrzeugführerin hineinbeugt, weil jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss (OLG Hamm, NZV 2004, 408).
  • OLG Jena, 28.10.2008 - 5 U 596/06

    Sturz eines Radfahrers nach unvorsichtigem Türöffnen

  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

  • AG Frankenthal, 31.01.2017 - 3a C 166/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Brieftaubenhaltung

  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

  • AG Frankenthal, 09.05.2019 - 3a C 437/16

    Beweis der schuldhaften Verursachung eines Verkehrsunfalles nach slowenischem

    Art. 4 und Art. 42 ZPrCP sind dabei nach Art. 17 Abs. 2 ROM II Verordnung nach den Grundsätzen der Tatortregel von Art. 4 Nr. 1 ROM II Verordnung als ortsgebundene straßenverkehrsrechtliche Normen des Tatortrechts als Tatsachenelement ("local data", vgl. Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 30.06.2017 - 3a C 278/16; IPRax 2017, Seite 644ff) zu berücksichtigen.

    Den gegen ihn im Zusammenhang mit dem Spurwechsel und der Kollision in unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang sprechenden Anscheinsbeweis, § 286 ZPO (vergl. Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 30.06.2017 - 3a C 278/16; IPRax 2017, Seite 644ff), vermochte der Kläger nicht zu erschüttern, auch unter Berücksichtigung eines evidenten wirtschaftlichen Interesses am Ausgang des Verfahrens ist weder der einen noch der anderen Zeugenaussage der Vorzug vor der jeweils anderen zu geben.

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