Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 33 C 2815/18 (51) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Drogenhandels
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Verdachts des Handelns mit Rauschgift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verdacht des Handelns mit Rauschgift rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses
- lawblog.de (Kurzinformation)
BtM-Handel gefährdet das Dach über dem Kopf
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Handel mit Rauschgift rechtfertigt Kündigung des Mietverhältnisses
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verdacht auf Rauschgifthandel rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Drogen in der Mietwohnung, Drogenhandel - Kündigung Mietvertrag
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung: Drogenhandel aus der Mietwohnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gerechtfertigt - Handeltreiben mit Rauschgift stellt Verletzung der vertraglichen Pflichten dar
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Verdacht auf Rauschgifthandel kann Kündigung rechtfertigen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 16.01.2018 - 11 S 131/17
Ansprüche eines Fluggastes auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 VO …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 33 C 2815/18
Dies gilt für jede fahrlässige oder vorsätzliche Störung des Hausfriedens, unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzungen gegenüber dem Hauptvermieter, beispielsweise nächtliche Ruhestörungen durch den Sohn eines Mieters (vergleiche Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.12.2015, Az. 2 - 11 S 248/15) oder aber die Begehung einer Straftat (Bedrohung eines Nachbarn mit einer Schreckschusspistole) durch einen Familienangehörigen der Mieterin (vergleiche Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.8. 2017 Az. 2 - 11 S 131/17). - LG Frankfurt/Main, 28.12.2015 - 11 S 248/15
Nächtliche Schreie sind ein Kündigungsgrund!
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 33 C 2815/18
Dies gilt für jede fahrlässige oder vorsätzliche Störung des Hausfriedens, unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzungen gegenüber dem Hauptvermieter, beispielsweise nächtliche Ruhestörungen durch den Sohn eines Mieters (vergleiche Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.12.2015, Az. 2 - 11 S 248/15) oder aber die Begehung einer Straftat (Bedrohung eines Nachbarn mit einer Schreckschusspistole) durch einen Familienangehörigen der Mieterin (vergleiche Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.8. 2017 Az. 2 - 11 S 131/17).