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   AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11   

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https://dejure.org/2011,26480
AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11 (https://dejure.org/2011,26480)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.11.2011 - 33 C 2792/11 (https://dejure.org/2011,26480)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2011 - 33 C 2792/11 (https://dejure.org/2011,26480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Hundehaare im Hausflur berechtigen Mieter nicht zur Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hundehaare im Treppenhaus - Minderung?

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Abbürsten des Hundes vor Wohnungstür?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abgebürstet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abbürsten eines Hundes vor der Wohnungstür berechtigt nicht zur Mietminderung - Keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
    10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N.
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
    10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N.
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
    10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N.
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