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AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2011 - 33 C 2792/11 (https://dejure.org/2011,26480)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hundehaare im Treppenhaus - Minderung?
- haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Abbürsten des Hundes vor Wohnungstür?
- haufe.de (Kurzinformation)
Abgebürstet
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abbürsten eines Hundes vor der Wohnungstür berechtigt nicht zur Mietminderung - Keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung
Papierfundstellen
- NZM 2012, 115
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96
Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N. - BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97
Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N. - BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
10 Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muss, vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z. B. BGH, NJW-RR 1998, 712, 713; NJW 1999, 1859, 1860 und NJW-RR 1999, 1481 m. w. N.