Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11 (18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,81168
AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11 (18) (https://dejure.org/2012,81168)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2012 - 32 C 2513/11 (18) (https://dejure.org/2012,81168)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2012 - 32 C 2513/11 (18) (https://dejure.org/2012,81168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,81168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Zurich Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH VI ZR 67/06 v. 23.01.2007; BGHZ 163, 362, 367 f.).

    Dies zeigt die Entscheidung BGHZ 163, 362 ff., auf die sich BGH VI ZR 67/06 v. 23.01.2007 ausdrücklich beruft.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (vgl. BGH VI ZR 67/06 v. 23.01.2007; BGHZ 163, 362, 367 f.).

    Dies zeigt die Entscheidung BGHZ 163, 362 ff., auf die sich BGH VI ZR 67/06 v. 23.01.2007 ausdrücklich beruft.

  • LG Frankfurt/Main, 05.05.2011 - 24 S 186/10
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Teilweise wird auf die BVSK-Werte abgestellt (LG Frankfurt am Main vom 13.05.2011, 2-01 S 351/09), teilweise auf 25 % der Reparaturkosten (LG Frankfurt am Main vom 05.05.2011, 2-24 S 186/10).

    Denn das Landgericht lässt ohnehin die Revision in ständiger Rechtsprechung mit dem Argument nicht zu, dass die Schadensschätzung nach § 287 ZPO Aufgabe des Tatrichters ist (LG Frankfurt am Main vom 05.05.2011, 2-24 S 186/10 = BeckRS 2011, 53542).

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Es steht gerade nicht fest, dass der Geschädigte dies aufgrund konkreter Umstände ohne Weiteres hätte erkennen können und die Preisgestaltung des Klägers als willkürlich hätte ansehen müssen, was zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen könnte (vgl. LG Saarbrücken, Urteil v. 20.10.2006, Az.: 13 A S 12/06; LG Saarbrücken, Urteil v. 29.08.2008, Az.: 13 S 108/08, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Die Gutachterkosten sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ersatzfähig, da die Unfallbegutachtung der Wiederherstellung des Fahrzeugs dient (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 956).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB nur den erforderlichen Herstellungsaufwand erstattet verlangen, also diejenigen Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (Vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377, 383; 162, 161, 165).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB nur den erforderlichen Herstellungsaufwand erstattet verlangen, also diejenigen Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (Vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377, 383; 162, 161, 165).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 32 C 2513/11
    Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB nur den erforderlichen Herstellungsaufwand erstattet verlangen, also diejenigen Kosten, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (Vgl. BGHZ 115, 364, 369; 160, 377, 383; 162, 161, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht