Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07-17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de
§§ 97 Abs. 1 UrhG, 683 Satz 1, 677, 670 BGB
Keine Haftungspflicht des ortsabwesenden Filesharers bei ausgeschaltetem PC - openjur.de
- webshoprecht.de
Keine Störerhaftung für filesharing bei nachweislich ausgeschaltetem PC
- aufrecht.de
Kein Kostenanspruch bei filesharing wenn der Anschluss nicht genutzt worden ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- info-it-recht.de
Kein Anspruch auf Zahlung der Abmahngebühren, wenn der Internetzugang nicht genutzt worden ist (hier: Filesharing)
- wb-law.de
- kanzlei.biz
Keine Haftung bei Abwesenheit
- wbs-law.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zum Anscheinsbeweis bei P2P-Urheberrechtsverletzungen
- wb-law.de (Kurzinformation)
Wegweisende Gerichtsentscheidungen im Bereich Filesharing - Hoffnungsschimmer für Filesharer
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweislast bei Filesharing-Rechtsverletzungen
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Keine Haftung bei Abwesenheit des Anschlussinhabers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing, wenn Computer ausgeschaltet ist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
Keine generelle Haftung für offenes WLAN
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07
Dies wird damit begründet, dass der kabellose W-LAN-Anschluss die Möglichkeit eröffne, dass Dritte sich - ohne Wissen und Wollen des Anschlussinhabers - unbemerkt in das Netzwerk einloggen und dessen Anschluss "mitbenutzen" (vgl. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2008, 11 U 52/07, zitiert nach Juris).Das erkennende Gericht schließt sich vielmehr der Auffassung des OLG Frankfurt an, dass der W-LAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich erst haftet, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Anschlusses von außen bestehen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2008, 11 U 52/07, zitiert nach Juris).
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07
Eine Haftung des Beklagten als Täter für den Urheberrechtsverstoß kann auch entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin nicht auf Grundlage der "Halzband"-Entscheidung des BGH (Urteil vom 11.03.2009, I ZR 114/06, zitiert nach Juris) angenommen werden. - OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07
Das erkennende Gericht schließt sich der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt im Beschluss vom 20.12.2007 (11 W 58/07, zitiert nach Juris) an, wonach der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet ist, seine volljährigen Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen. - BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80
Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07
Ein Anscheinsbeweis setzt voraus, dass ein Sachverhalt vorliegt, bei dem nach der Lebenserfahrung auf das Hervorrufen einer bestimmten Folge oder auf die Verursachung durch ein bestimmtes Verhalten geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 29.06.1982, VI ZR 206/80, zitiert nach Juris). - LG Mannheim, 25.01.2007 - 7 O 65/06
Haftung des Anschlussinhabers für offenes WLAN
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 12.08.2009 - 31 C 1738/07
Nutzt der Inhaber des Anschlusses diesem jedoch nicht alleine, kann nicht angenommen werden, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass gerade der Inhaber des Internetanschlusses diesen zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung genutzt und die Rechtsverletzung begangen hat (so im Ergebnis auch LG Mannheim, Beschluss vom 25.01.2007, 7 O 65/06, zitiert nach Juris).