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   AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13 (44)   

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https://dejure.org/2014,26353
AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13 (44) (https://dejure.org/2014,26353)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.05.2014 - 29 C 3587/13 (44) (https://dejure.org/2014,26353)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 29 C 3587/13 (44) (https://dejure.org/2014,26353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Flugzeugverspätung um mehr als 3 Stunden wegen extremer Witterungsverhältnisse

  • reise-recht-wiki.de

    Enteisung eines Flugzeuges als außergewöhnlicher Umstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätung des Fluges um mehr als 3 Stunden wegen extremer Witterungsverhältnisse ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 steht der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO nicht nur denjenigen Passagieren zu, die nichtbefördert wurden, oder deren Flug annulliert wurde (Art. 7 i. V. m. Art. 4 und 5 der VO), sondern auch den Passagieren, die wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (vgl. EuGH NJW 2010, 43, diese Rechtsprechung wurde fortgeführt durch Urteil des EuGH v. 23.10.2012, Az. C-581/10 und C-629/10), so dass der Kläger von der Beklagten bei einer Entfernung von mehr als 3.500 km zwischen Frankfurt am Main und Cancun die Zahlung der Ausgleichspauschale in Höhe von 600,- EUR in jedem Fall verlangen kann.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 steht der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO nicht nur denjenigen Passagieren zu, die nichtbefördert wurden, oder deren Flug annulliert wurde (Art. 7 i. V. m. Art. 4 und 5 der VO), sondern auch den Passagieren, die wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (vgl. EuGH NJW 2010, 43, diese Rechtsprechung wurde fortgeführt durch Urteil des EuGH v. 23.10.2012, Az. C-581/10 und C-629/10), so dass der Kläger von der Beklagten bei einer Entfernung von mehr als 3.500 km zwischen Frankfurt am Main und Cancun die Zahlung der Ausgleichspauschale in Höhe von 600,- EUR in jedem Fall verlangen kann.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH können Umstände im Zusammenhang mit der Annullierung/Verspätung eines Fluges nur dann als "außergewöhnlich" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung qualifiziert werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist (vgl. EuGH Urteil vom 22.12.2008, Az. C 549-07 - Wallenthin-Herman/Alitalia - Rdnr. 23; BGH Urteil vom 12.11.2009, Az. Xa ZR 76/07, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 13).
  • AG Königs Wusterhausen, 03.05.2011 - 20 C 83/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / außergewöhnlicher Umstand / fehlendes

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.05.2014 - 29 C 3587/13
    Wenn die Beklagte die Aufgabe der Enteisung an Dritte delegiert und diese - aus vorliegend nicht einmal vorgetragenen Gründen - nicht in der Lage sind, die Enteisung pünktlich durchzuführen, unterliegt dies dem alleinigen Risiko der Beklagten (ebenso AG Königs Wusterhausen zu nicht ausreichend vorhandenem Enteisungsmittel, Urteil v. 03.05.2011, Az. 20 C 83/11).
  • AG Frankfurt/Main, 22.05.2015 - 29 C 286/15

    Fluggastrechte bei Flugverspätung - extreme Witterungsverhältnissen

    Das Gericht schließt sich aber der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis der Beklagten zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.05.2014, Az.: 29 C 3587/13 (44) und Urteil vom 11.08.2014, Az. 31 C 1454/14 (96); Amtsgericht Wustrau, Urteil vom 03.05.2011, Az.: 20 C 83/11; Schmid, "Ausgewählte ungeklärte Fragen aus der sog. Passagierrechte-Verordnung", RRa 2008, 2-8, 7, zitiert nach juris).
  • AG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 30 C 2806/15

    Ausgleichsleistungsanspruch bei Flugverzögerung wegen Enteisung eines Flugzeugs

    Das Gericht schließt sich jedoch der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis des Luftfahrtunternehmens zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so AG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.05.2014, Az.: 29 C 3587/13 (44); AG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2015, Az. 29 C 286/15 (85)).
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