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   AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07 - 31   

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https://dejure.org/2008,21306
AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07 - 31 (https://dejure.org/2008,21306)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.07.2008 - 33 C 3540/07 - 31 (https://dejure.org/2008,21306)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 33 C 3540/07 - 31 (https://dejure.org/2008,21306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Videostream im Internet statt Satellitenschüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internetstream für Heimatsender

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Heimat"-Fernsehsender per Internet - Gibt es Alternativen, darf eine eingebürgerte Mieterin keine Satellitenschüssel installieren

  • anwalt-mietrecht.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Parabolantenne, Satellitenschüssel, Breitbandkabel

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Satellitenschüssel nicht zwingend notwendig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Konstanz, 23.11.2001 - 6 S 52/01

    Installation einer mietereigenen Parabolantenne bei vorhandenem Kabelanschluss

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Den günstigsten Zugang jedenfalls muss der Vermieter dem Mieter nicht stellen, vgl. LG Konstanz, NZM 2002, 341.
  • LG Wuppertal, 25.05.1999 - 16 S 32/99
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Auch wenn ein Mieter nunmehr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann nämlich sein Interesse am Empfang von Sendern aus seiner Heimat nach wie vor bestehen, vgl. LG Wuppertal, NJW-RR 99, 1457.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Das sind solche, die sich nicht direkt gegen eine Meinung als solche richten und die sich auch nicht nur im Schutzbereich des Art. 5 I GG indirekt auswirken, vgl. BVerfGE 7, 198, 209 f.
  • LG Hanau, 29.01.1999 - 2 S 392/98
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Keines der betroffenen Grundrechte geht zwar grundsätzlich dem jeweils anderen vor, vgl. LG Hanau, NJW-RR 1999, 597.
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Demgemäß darf ein Vermieter nicht ohne schlüssige, sachbezogene Gründe seine Zustimmung zu Einrichtungen versagen, die dem Mieter das Wohnen angenehmer machen, zugleich aber die Mietsache nicht verschlechtern und die Interessen des Vermieters nicht erheblich beeinträchtigen, vgl. OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490, 2491.
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Gleichwohl kann beachtet werden, dass ein ehemals ausländischer Mieter, der nunmehr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, damit etwa die Lockerung zu seinem ehemaligen Heimatland herbeigeführt hat, vgl. BayOBLG, WuM 1995, 224.
  • BVerfG, 15.10.1991 - 1 BvR 976/89

    Umfang der Informationsfreiheit bezüglich des Empfangs von Fernsehprogrammen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.07.2008 - 33 C 3540/07
    Im Wege einer Betrachtung anhand der Grundsätze von Treu und Glauben, § 242 BGB, kommt man dann jedoch zu einer gebundenen Ermessensentscheidung, bei der die Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist, vgl. BVerfG, NJW 1992, 493, 494.
  • AG Berlin-Wedding, 20.05.2010 - 22a C 308/09

    Internet-Fernsehen möglich: Keine Satellitenschüssel!

    Die insoweit darlegungsbelasteten Beklagten (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2008, 33 C 3540/07 Rn. 17, Zitiert nach JURIS) haben nicht konkret vorgetragen, aus welchen Gründen ihnen eine Nutzung des Internets nicht zumutbar ist.
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