Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 27.11.2014 - 31 C 3804/13 (23) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Fluggastrechte - internationale und örtliche Zuständigkeit bei segmentierten Flug
- reise-recht-wiki.de
Beförderung durch zwei verschiedene Luftfahrtunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Internationale und örtliche Zuständigkeit bei Beförderung durch zwei verschiedene ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.07.2009 - C-204/08
DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.11.2014 - 31 C 3804/13
Bei den vertragscharakteristischen Leistungen handelt es sich um die Abfertigung und das Anbordgehen der Fluggäste sowie ihren Empfang an Bord des Flugzeugs an dem im Beförderungsvertrag vereinbarten Abflugort, den Start der Maschine zur vorgesehenen Zeit, die Beförderung der Fluggäste und ihres Gepäcks vom Abflugort zum Zielort, die Betreuung der Fluggäste während des Fluges und schließlich das sichere Verlassen des Flugzeugs durch die Fluggäste am Ort der Landung zur im Vertrag vereinbarten Zeit, EuGH, Urteil vom 09. Juli 2009 - C-204/08, juris.Aus der von der Klägerin zitierten , Urteil vom 09. Juli 2009 - C-204/08, juris, ist zu schließen, dass dann, wenn der segmentierte Flug von einem einzigen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wird, bei der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit insgesamt auf die zurückgelegte Strecke abgestellt wird, Blankenburg, RRa 2013, 61-70. Anders ist der Fall hingegen zu beurteilen, wenn die Beförderung durch zwei verschiedene Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird und bei dem in Anspruch genommenen ausführenden Luftfahrtunternehmen keine einheitliche Buchung erfolgte.
- BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12
Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.11.2014 - 31 C 3804/13
Auch insoweit umfasst die Verordnung, auf welche die Klägerin ihre Forderung stützt, unter dem Begriff "Flug" nicht die gesamte Flugreise, sondern nur die einzelne Einheit der Flugbeförderung, was nach den Ausführungen des BGH ausdrücklich auch dann gilt, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können, BGH, Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 12/12, juris.