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   AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11   

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https://dejure.org/2012,44254
AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11 (https://dejure.org/2012,44254)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11 (https://dejure.org/2012,44254)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 2012 - 49 XVII HOF 3023/11 (https://dejure.org/2012,44254)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    In jedem Einzelfall ist unter Berücksichtigung des körperlichen und geistigen Zustands sowie der Würde der einzelnen Person abzuwägen, welche seiner Sicherheit dienenden Maßnahmen als verhältnismäßig angesehen werden können (BGH, Beschluss v. 18.05.2011, Az. XII ZB 47/11; BGH FamRZ 2008, 866, 867; BGH FamRZ 2005, 1074; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1359, 1360).

    Eindeutig weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass zu beachten ist, "dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind." (BGH NJW 2005, 1937, 1938).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 47/11

    Betreuung: Materielle Voraussetzungen für die geschlossene Unterbringung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    Durch den Verweis in § 1906 Abs. 4 BGB auf Abs. 1 der Norm ist schließlich erforderlich, dass ohne die freiheitsentziehende Maßnahme eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben der betroffenen Person besteht (BGH, Beschluss vom 18.05.2011, Az. XII ZB 47/11; BGH, Beschluss vom 11.08.2010, Az. XII ZB 78/10) und dass die Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt.

    In jedem Einzelfall ist unter Berücksichtigung des körperlichen und geistigen Zustands sowie der Würde der einzelnen Person abzuwägen, welche seiner Sicherheit dienenden Maßnahmen als verhältnismäßig angesehen werden können (BGH, Beschluss v. 18.05.2011, Az. XII ZB 47/11; BGH FamRZ 2008, 866, 867; BGH FamRZ 2005, 1074; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1359, 1360).

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    So gehört nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte etwa die Bereitstellung eines absenkbaren Pflegebetts zur Grundausstattung eines Heimes mit schwerstpflegebedürftigen Bewohnern (SG Landshut, Urteil v. 20.03.2006, Az. S 10 KR 272/04 und SG Augsburg, Urteil v. 20.10.2005, Az. S 12 KR 261/02 - beides zitiert aus beck-online unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Zurverfügungstellung von Rollstühlen in Pflegeeinrichtungen - BSG, Urteil vom 10.02.2000, Az. B 3 KR 26/99 R).

    Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten (Satz 2)" (BSG, Urteil vom 10.02.2000, Az. B 3 KR 26/99 R - zitiert aus juris).

  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    In jedem Einzelfall ist unter Berücksichtigung des körperlichen und geistigen Zustands sowie der Würde der einzelnen Person abzuwägen, welche seiner Sicherheit dienenden Maßnahmen als verhältnismäßig angesehen werden können (BGH, Beschluss v. 18.05.2011, Az. XII ZB 47/11; BGH FamRZ 2008, 866, 867; BGH FamRZ 2005, 1074; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1359, 1360).

    Aus diesem Grund wird eine Haftung der Pflegeheime wegen nicht durchgeführter freiheitsentziehender Maßnahmen wie Bettgitter oder Fixierungen in der Regel auch abgelehnt (ebenso exemplarisch: OLG Koblenz FamRZ 2002, 1359, 1360).

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

    Dies ist auf die Zurverfügungstellung von geeigneten alternativen Maßnahmen direkt übertragbar, wenn es um die Erhaltung der Bewegungsfreiheit und damit um die Befriedigung eines der ureigensten Grundbedürfnisse des Menschen geht (so auch: BayObLG BtPrax 1994, 211, 212).

  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung;

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • AG Marburg, 17.12.1993 - 3 XVII 5050/92

    Vormundschaft; Betreuung; Freiheitsentziehende Maßnahme; Selbstgefährung des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    Im Einzelfall sind für zusätzliche Hilfsmittel zur Vermeidung von schweren Folgen eines Sturzes zum Wohl der betreuten Person auch deren eigene finanzielle Mittel zu verwenden bevor in das Grundrecht der Freiheit des Pflegebedürftigen eingegriffen wird (AG Marburg BtPrax 1994, 106).
  • OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05

    Möglichkeit der Erteilung einer Verfahrensvollmacht an den Leiter einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
    In Betracht kommen hier insbesondere ein absenkbares Pflegebett mit davorgelegter weicher Matratze sowie die Anschaffung von Hüftprotektoren und die Bildung eines sog. Bettnestes (OLG München FamRZ 2006, 441, 443; vgl. zu weiteren möglichen Maßnahmen: Walther BtPrax 2006, 8, 9f).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 78/10

    Betreuung: Meinungsäußerungen des Betroffenen über den Betreuungsbedarf;

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12

    Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

  • SG Augsburg, 20.10.2005 - S 12 KR 261/02

    Lieferung eines elektrisch verstellbaren Pflegebettes in einem Wohnheim der

  • SG Freiburg, 15.12.2011 - S 9 SO 5771/11

    Nachtwache statt Fesselung von Heimbewohnerin

  • SG Landshut, 20.03.2006 - S 10 KR 272/04

    Anspruch eines in einem Wohnheim lebenden Schwer(st)pflegebedürftigen auf

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