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AG Freiburg, 06.05.1980 - 12 UR III 95/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung des Familiennamens eines Kindes vor Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft; Verfassungswidrige Nachteile der deutschen Mutter in gemischt-nationalen Ehen; Ausschluß vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt ehelicher Kindern deutscher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus AG Freiburg, 06.05.1980 - 12 UR III 95/79
Daß C. nicht schon mit ihrer Geburt am ... die deutsche Staatsangehörigkeit erwarb, lag lediglich daran, daß das Bundesverfassungsgericht erst am 21.05.1974 die Bestimmung des § 4 Abs. 1 a.F. des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes als mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau unvereinbar erklärt hat (BVerfG NJW 1974, 1609 ff; BGBl. I 1974 S. 1933).Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang ferner, daß die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 a.F. Rn StAG nicht nur auf einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG beruhte, soweit er in gemischt-nationalen Ehen eine deutsche Mutter schlechter stellte als einen deutschen Vater, vielmehr lag zugleich eine Verletzung des Art. 3 GG im Hinblick auf das Kind einer solchen Ehe vor, da innerhalb der Gesamtgruppe der Kinder mit nur einem deutschen Elternteil die Kinder einer deutschen Mutter gegenüber Kindern mit einem deutschen Vater benachteiligt wurden (vergl. BVerfG NJW 74, 1609, 1613).
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus AG Freiburg, 06.05.1980 - 12 UR III 95/79
Zwar fehlt für Fälle dieser Art eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, welche Folgen die Ungültigkeitserklärung einer Gesetzesnorm durch das Bundesverfassungsgericht für die Rechtsstellung der Betroffenen hat, jedoch ist dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Regel zu entnehmen, daß die nachteiligen Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vergl. BVerfG NJW 66, 2351, 2352; NJW 74, 1614). - BGH, 10.04.1974 - I ZR 84/73
Befugnis Ansprüche wegen Beschädigung des Guts gegen den Frachtführer geltend zu …
Auszug aus AG Freiburg, 06.05.1980 - 12 UR III 95/79
Zwar fehlt für Fälle dieser Art eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, welche Folgen die Ungültigkeitserklärung einer Gesetzesnorm durch das Bundesverfassungsgericht für die Rechtsstellung der Betroffenen hat, jedoch ist dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 BVerfGG die Regel zu entnehmen, daß die nachteiligen Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vergl. BVerfG NJW 66, 2351, 2352; NJW 74, 1614).