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   AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03   

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https://dejure.org/2005,22983
AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03 (https://dejure.org/2005,22983)
AG Freiburg, Entscheidung vom 28.10.2005 - 43 F 217/03 (https://dejure.org/2005,22983)
AG Freiburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 43 F 217/03 (https://dejure.org/2005,22983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Praktizierung eines so genannten Wechselmodells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt im Wege einer Prozessstandschaft und Ermittlung der beiderseitigen Betreunungsanteile

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03
    Die Prozessstandschaft der Klägerin dauert über die Rechtskraft der Ehescheidung bis zum Abschluss des Unterhaltsprozesses fort (BGH, FamRZ 1990, 283).
  • OLG München, 12.08.2002 - 26 UF 1103/02
    Auszug aus AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03
    Demgegenüber überzeugen die Entscheidungen des Kammergerichts (FamRZ 2003, 53 - Betreuungsquote 3/5 zu 2/5) und des OLG München (FamRZ 2003, 248 - Betreuungsquote 5/7 zu 2/7 bzw. Mo-Fr zu Sa + So) nicht, weil ansonsten in einer Konstellation wie der vorliegenden kein Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Lage wäre und der Vereinfachungszweck der gesetzlichen Regelung des § 1629 Abs. 2 und 3 BGB nicht erreicht würde.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2001 - 6 UF 71/00

    Berechnung des Bedarfs eines minderjährigen Kindes bei einem strikten

    Auszug aus AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03
    So hat auch das OLG Düsseldorf (NJW 2001, 3344) ein geringfügiges Überwiegen des Betreuungsanteils als Voraussetzung der Anwendung von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB ausreichen lassen, da bei Praktizierung eines strikten Wechselmodells der Sinn dieser Vorschrift, die Notwendigkeit einen Ergänzungspfleger zu bestellen oder ein sorgerechtliches Verfahren vorzuschalten, zu vermeiden, auf andere Weise nicht erreicht werden könne.
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01

    Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine

    Auszug aus AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03
    Zwar endet die Prozessstandschaft auch für rückständige Unterhaltsansprüche, sobald das Obhutsverhältnis auf den anderen Elternteil übergeht (OLG Hamm, FamRZ 1990, 890; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158), vorliegend ist ein Übergehen des Obhutsverhältnisses für A jedoch noch nicht festzustellen.
  • KG, 07.03.2002 - 19 WF 367/01

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein

    Auszug aus AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03
    Demgegenüber überzeugen die Entscheidungen des Kammergerichts (FamRZ 2003, 53 - Betreuungsquote 3/5 zu 2/5) und des OLG München (FamRZ 2003, 248 - Betreuungsquote 5/7 zu 2/7 bzw. Mo-Fr zu Sa + So) nicht, weil ansonsten in einer Konstellation wie der vorliegenden kein Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Lage wäre und der Vereinfachungszweck der gesetzlichen Regelung des § 1629 Abs. 2 und 3 BGB nicht erreicht würde.
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